Wunschkennzeichen Zulassung in anderer / neuer Stadt?
Hallo, ich habe mir an meinem Hauptwohnsitz ein Wunschkennzeichen für mein neues Auto bestellt. Das Kennzeichen liegt mir bereits physisch vor. Mein Auto jedoch noch nicht! Nun musste ich berufsbedingt umziehen - in eine andere Stadt / Landkreis - und meinen Hauptwohnsitz entsprechend verlegen. Mein neues Auto habe ich immer noch nicht, sollte aber Ende Juni soweit sein.
Nun die Frage: ist es möglich, dass ich mein bereits reserviertes und physisch vorhandenes Kennzeichen für die Zulassung am neuen Hauptwohnsitz nutzen kann oder benötige ich ein neues Kennzeichen des Hauptwohnsitzes? Freue mich auf viele Antworten.
Danke Matthias
5 Antworten
Seit 01.01.2016 ist es möglich sein Kennzeichen in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Eine Zulassung mit einem bisher nicht für Dich zugelassenen Kennzeichen ist in einem abweichendem Zulassungsbezirk bisher noch nicht möglich.
Bedeutet:
Wenn Du das Kennzeichen A-BC 123 (Augsburg) führst und nach Zwickau ziehst, dann kannst Du bei der Adressänderung das Augsburger Kennzeichen behalten und nach einem Fahrzeugwechsel weiter verwenden. Das Kfz von Sohn Tochter Ehemann Ehefrau oder als Zweitwagen kann aber als zusätzliches Kennzeichen nur Z-BC 123 bekommen und nicht A-BC 124
Hallo Jbinfo....
wir liegen beide falsch....
Ich weil das Datum bereits der 01.01.2015 ist, Du weil man beim Fahrzeugwechsel das alte Kennzeichen gegen Gebühr doch behalten darf:
@RudiRatlos67, da hast du aber leider etwas falsch gelesen. Beim Fahrzeugwechsel im Wohnortbezirk kannst du es mit nehmen. Beim Fahrzeugwechsel nach Umzug in einen anderen Bezirk aber nicht.
Zustimmung. Beim Umzug kann man das Kennzeichen behalten, aber nicht bei einer Umkennzeichnung. Denn dann wird quasi ein Verwaltungsakt der Neuanmeldung ausgelöst und das geht dann nur mit dem Kennzeichen der Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz.
Wenn das neue Auto noch nicht an deinem alten Wohnsitz zugelassen ist, dann brauchst du am neuen Wohnsitz auch ein neues Kennzeichen.
Wenn du dich aber noch nicht umgemeldet hast, und auch noch ein wenig wartest damit, kannst du vielleicht das Auto noch am alten Wohnsitz anmelden im Juni.
Im Juli meldest du dich und das Auto dann um. Hierbei kannst du dann dein altes Kennzeichen für dieses Auto behalten.
Hierbei kannst du dann dein altes Kennzeichen für dieses Auto behalten.
Jep.... und auch fürs nächste Auto
Nein, nicht fürs nächste Auto.
Ein reserviertes das bleibt nur 30 Tage dann verfällt es und wird neu vergeben man kann auch nicht verlängern das ist nach der Zeit weg .
Frage nicht verstanden
https://www.kennzeichenbox.de/magazin/kennzeichenmitnahme/
Du kannst also ein ausgegebens und angebrachtes Kennzeichen mitnehmen in den anderen Zulassungsbezirk. Ist das Kennzeichen noch nicht ausgegeben, dann kann man es auch nicht mitnehmen, denn es befindet sich noch nicht abgesiegelt am Kfz.
Frag doch sowas die Zulassungsstelle. Hier bekommst du vermutlich keine vernünftige Antwort...
Von dir vielleicht nicht...;-)
Ne, ich kann dir eine Vermutung nennen, aber die wird dir nicht nützen. 90% der Antworten auf solche Fragen stützen sich in der Regel nicht auf Fachwissen, sondern ebenfalls auf Vermutungen.
Bei der Zulassungsstelle redest du mit echten Profis und nicht so Möchtegern-Experten wie wir... Spart vermutlich Lebenszeit. Die Antwort von denen kannst du ja dann posten, dann hat die Nachwelt noch etwas davon.
Es gibt hier durchaus nicht wenige Leute, deren Kompetenz die der Azubine der Zulassungsstelle übertrifft, die man mit etwas Pech ans Telefon bekommt. Und diese Frage ist nicht mal besonders schwer, das kann jemand gut beantworten, der die aktuellen Kennzeichnungsregeln kennt.
Klar. Man kann auch Glück haben...
Nach einem Fahrzeugwechsel gilt das alte Kennzeichen aus A dann nicht mehr und er würde auch ein Z bekommen.