Wundheilungsstörung,nochmals OP,gilt das als neue Erkrankung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist natürlich keine erneute Erkrankung sondern steht im direkten Zusammenhang.

Das gilt sogar dann, wenn sich die Komplikationen erst einige Monate später heraus stellen.

Ich hatte es schon fast geahnt , vielen Dank für die Antwort.

@sternenmeer57

Um diesen Einkommensverlust auszugleichen kannst du eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die ab dem 43, Tag der AU leistet. Bis zu 30 € täglich ist das sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das kostet außerdem bloß ein paar € monatlich.

Allerdings für den akuten Fall nützt dir das nichts mehr.

Solange die Erkrankung im direkten Zusammenhang stehen zählt das auch noch 5 Monate später dazu, und du fällst ins Krankengeld.

Nein.

Okay , Danke

Falsche Antwort! Selbstverständlich handelt es sich um dieselbe Erkrankung. Um erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssten mindestens 6 Monate dazwischen liegen.