Wundheilungsstörung,nochmals OP,gilt das als neue Erkrankung?
Hatte Anfang November eine grosse OP, sollte nach 6- 8 Wochen wieder arbeitsfähig sein. Leider ging ein Teil der Naht auf, Behandlung durch Pflegedienst 2x am Tag. Freitag muss ich zur Kontrolle ins Klinikum, da wird entschieden ob die Naht erneuert wird. Zählt das evtl als neue Erkrankung, da meine 6 Wochen seit 17.12. zu Ende sind ? Mir geht's um die 68 Prozent von der Krankenkasse, würde schon gern mein volles Gehalt bekommen.
3 Antworten
Das ist natürlich keine erneute Erkrankung sondern steht im direkten Zusammenhang.
Das gilt sogar dann, wenn sich die Komplikationen erst einige Monate später heraus stellen.
Um diesen Einkommensverlust auszugleichen kannst du eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die ab dem 43, Tag der AU leistet. Bis zu 30 € täglich ist das sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das kostet außerdem bloß ein paar € monatlich.
Allerdings für den akuten Fall nützt dir das nichts mehr.
Solange die Erkrankung im direkten Zusammenhang stehen zählt das auch noch 5 Monate später dazu, und du fällst ins Krankengeld.
Nein.
Okay , Danke
Falsche Antwort! Selbstverständlich handelt es sich um dieselbe Erkrankung. Um erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssten mindestens 6 Monate dazwischen liegen.
Ich hatte es schon fast geahnt , vielen Dank für die Antwort.