Würdet ihr es einem sachverständigen vorführen?

5 Antworten

In so einem Fall kann ich nur dazu raten das immer von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Du kannst auch einfach selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen anrufen. Jeder gute schaut sich dein Auto in so einem Fall zunächst ohne Berechnung an.

Es gibt sogenannte "Phantom-Totalschäden". Bei diesen sieht man von außen nichts, jedoch ist das Auto im inneren komplett demoliert.

Ich würde das auf jeden Fall mal untersuchen lassen!!!

Danke schön :)

Deine Fachwerkstatt wäre erst einmal ausreichend. Da kostet ein Kostenvoranschlag 50 €, die bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden.

Wenn du wegen einer Bagatelle einen Sachverständigen beauftragst, läufst du Gefahr, auf dessen Kosten sitzen zu bleiben.

Ob die Werkstatt einen Sachverständigen hinzuziehen möchte, wird sie dir schon sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst unterscheiden: ob du es einer Werkstatt vorführst oder einem Sachverständigen/Gutachter. Letzteres wird bei einem mutmaßlichen Bagatellschaden – zumindest sieht man ja bis jetzt offenbar nichts – dann auf Kosten hinauslaufen, die du tragen musst, da es beim zu erwartenden geringen Schaden nicht zu rechtfertigen ist zusätzliche Kosten durch einen unnötigen Gutachter/Sachverständigen zu erzeugen.
Es spricht aber nichts dagegen das Auto in einer Werkstatt vorzustellen. Die nehmen dann einmal den Stoßfänger ab und schauen drunter, darunter sind auch Prallelemente und Ähnliches, das sieht man von außen nicht unbedingt, wenn die geschädigt sind.
Einen Gutachter solltest du nur einschalten, wenn die gegnerische Versicherung das aufgrund der Schadenshöhe verlangt oder wenn die gegnerische Versicherung den dir entstandenen Schaden aus irgendeinem Grunde nicht in adäquater Höhe übernehmen möchte.

Hab es bisher immer mit einem sachverständigen gemacht und nie Probleme gehabt .

@Fahrer2020

Dann hast du entweder Glück gehabt oder einen entsprechend großen Schaden. Bei Bagatellschäden – jetzt Nagel mich nicht auf die exakte Höhe fest – kann die Versicherung die Übernahme verweigern. Dann hast du schlicht und ergreifend nicht das Anrecht auf einen Gutachter – da geht es um deine Schadensminderungspflicht. Du darfst den Schaden nicht unnötig höher machen, als er schon ist. Was spricht denn dagegen die Werkstatt drauf schauen zu lassen, ob ein Schaden vorhanden ist und diesen Kostenvoranschlag dann der Versicherung einzureichen. Wenn die Versicherung das abnickt, ist ein Gutachter doch völlig unnötig.