Würdet Ihr einem Mieter einen Pitbull erlauben?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

ja mit Auflagen 50%
ja 25%
Nein kommt nicht in Frage 25%

8 Antworten

ja

ich kenne es umgekehrt.

Meine Frau und ich haben eine Wohnung gesucht, in die wir mit unserem AmStaff einziehen konnten. Wir fanden auch eine in einem Mehrfamilienhaus. Die Vermieterin hatte kein Problem mit dem Hund, sie fand ihn toll.

Leider starb der Hund nach einiger Zeit an Krebs. Wir wollten wieder so einen Hund haben und haben uns dann an einen Tierschutzverein gewandt, der sich auf Kampfschmuser spezialisiert hatte. Wir wollten eigentlich wieder einen AmStaff, aber die hatten da gerade einen Pitbull, der ein neues Zuhause suchte - seine ursprünglichen Besitzer hatten sich nicht richtig über die Haltungsbedingungen in ihrem Bundesland informiert und mußten ihn abgeben.

Um den Hund zu bekommen brauchten wir aber eine schriftliche Bestätigung unserer Vermieterin. Als wir sie darauf ansprachen hatte sie keine Sekunde gezögert und die Bestätigung sofort unterschrieben.

So geht es, wenn man mit Leuten zu tun hat, die sich mit Hunden auskennen und vorurteilsfrei sind.

Schön für Dich - Glück gehabt!

ja mit Auflagen

In meinem Archiv befinden sich mehrere Videos mit Beweisen, dass nicht der Pitbull gefährlich ist sondern der Halter.

Die Szene des letzten Videos zum Thema möchte ich hier schildern mit Vorgeschichte:

Irgendwo in USA befreite eine Tierorganisation Kampfhunde aus übler Haltung. Ein Pitbull, durchaus kampferfahren und also zum Kampf ausgebildet, kam zu einer Familie mit zwei kleinen Kindern. Das zweijährige Kind fiel am nächsten Tag ins Wasser, konnte nicht schwimmen. Der Pitbull riss sich von der Leine und holte das Kind aus dem Wasser. Die Eltern waren noch vor Schreck erstarrt.

Allgemein sollte Tierhaltern als Auflage durch Kommunalrecht auferlegt werden, binnen eines halben Jahres nach Kauf nachzuweisen, einen Führerschein bezüglich angemessenen Umgang mit dem Tier vorzuweisen. Einige Kommunen haben das schon in ihr Kommunalrecht aufgenommen.

Denn nicht der Hund oder die Rasse ist das Problem sondern der Halter.

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH darfst du die Hundehaltung nicht pauschal verbieten, sondern du musst den genauen Einzelfall prüfen und die Interessen aller Beteiligten, also auch der Nachbarn betrachten. Nur wenn du dann sachbezogene und konkrete Gründe hast für die Verweigerung der Genehmigung, kannst du es diesem Mieter verbieten.

Das bedeutet, du kannst den Hund nicht allein aufgrund seiner Rasse verbieten. Die Rasse sagt nichts über das Wesen des Hundes aus, denn das Wesen prägt sich durch die Erziehung durch den Halter. Dass Pitbulls oder andere Rassen als Kampfhunde eingestuft werden hat einzig und allein den Grund, dass diese Rassen von der Muskulatur sehr stark sind und sich daher als Kampfhunde sehr eignen und daher gerne dazu erzogen werden. Aber von der Rasse her sind sie erst mal gleich wie alle anderen Rassen.

Falls du also bei dem Hund des Mieters feststellt, dass dieser das Wesen eines Kampfhundes hat und dadurch eine nicht nur abstrakte sondern auch konkrete Gefahr darstellt, ist das ein sachbezogener Grund, die Genehmigung zu verweigern. Und wenn du dir nicht sicher bist, das Wesen des Hundes einzuschätzen, dann verlange vom Mieter einen Wesenstest. Hierfür gibt es in ganz Deutschland anerkannte Gutachter. Und dann weißt du es genau, wie dieser Hund "tickt".

Aber von der Rasse her sind sie erst mal gleich wie alle anderen Rassen.

Züchtung geschieht durch Auslese. Zitat aus Wikipedia zum Stichwort "Pitbull":

Im Mittelpunkt der Zucht stand ursprünglich der Kampfwille,

Das bedeutet, dass mit Pitbulls, die so träge sind, wie Bernhardiner, nicht weiter gezüchtet wurde. Deswegen ist der Schluss, dass ein Hund aus einer Kampfhunderasse, also eine Rasse, die irgendwann mal für Hundekämpfe o. ä. gezüchtet wurde, am Anfang immer genauso zahm ist, wie jeder andere Hund und das Agressionspotential nur durch entsprechende Erziehung geweckt wurde, erst einmal grundfalsch.

Für einen Vermieter bedeutet das, dass er bei jeder Kampfhunderasse, für die er angefragt wird, erst einmal davon ausgehen muss, dass er sich Gefahrenpotential ins Haus holt. Als Vermieter eines EFH oder auch Reihenhauses, wäre mir das noch ziemlich egal. Aber in einem Mehrfamilienhaus erreicht man damit nur, dass andere Mieter meistens erst einmal Angst haben, dem Tier im Flur, vor dem Haus oder sonstwo zu begegnen. Kein anderer kann schließlich einschätzen, wie der Halter den Hund erzieht und ob er ihn überhaupt erzieht.

Schon deshalb würde ich gar nicht erst anfangen mit Gutachter, Zertifikaten o. ä., sondern die Haltung verbieten.

@bwhoch2

Deine Ausführungen bzw. Einwand sind nachvollziehbar. Jedoch müssen wir uns bei dieser Frage strikt an das Mietrecht und die Rechtsprechung halten.

Und der BGH hat ausdrücklich gesagt, dass bei der Erlaubnis zur Hundehaltung eine Prüfung des Einzelfalls stattzufinden hat unter Betrachtung aller Interessen. Das bedeutet, es ist nicht möglich, die Erlaubnis aufgrund einer allgemeinen abstrakten Angst oder wegen der Art der Züchtung zu verweigern. Es ist vielmehr die Frage, warum von dem Hund des Mieters eine Gefahr ausgehen soll.

Würde nun der Mieter auf Zustimmung klagen, dann hätte der Vermieter die konkrete Gefahr dieses speziellen Hundes zu begründen, während der Mieter vielleicht durch ein Gutachten nachweisen kann, dass eben genau sein Pitbull nicht die Wesenszüge eines Kampfhundes hat und vollkommen harmlos ist. In diesem Fall hätte der Mieter gute Chancen, die Klage zu gewinnen.

@Renick
während der Mieter vielleicht durch ein Gutachten nachweisen kann,

das durch den mich vertretenden Rechtsanwalt sofort in Zweifel gezogen würde.

Vielleicht würde das Gericht dem möglicherweise nicht als neutral erkannten Gutachten misstrauen und einen eigenen beauftragen. Das würde die Sache weiter verzögern und für den Hundehalter erneut verteuern (außer seine RSV zieht mit). Ausgang unbekannt.

Irgendwann gibt es vielleicht die Entscheidung und vielleicht fällt sie zu Gunsten des Mieters aus. Mag sein. Bis dahin hätte ich aber mein möglichstes getan, um die anderen Mieter zu schützen.

(Was im Übrigen von solchen Gutachten zu halten ist, haben wir schon mal erfahren...)

@bwhoch2

Es liegt am Vermieter substantiiert zu begründen, weshalb die Haltung genau dieses konkreten Hundes nicht zumutbar ist für alle Beteiligten. Eine allgemeine Angst vor der Rasse wird nicht ausreichend sein.

Aber sag, hattet ihr bei euch eine ähnliche Klage schon zu dem Thema? Oder was war die Erfahrung mit dem Gutachten?

@Renick

Es reicht vielleicht schon, wenn andere Mieter als Zeugen erklären, weshalb sie sich vor dem Hund dieser Art fürchten würden und es dann lieber vorziehen würden, umzuziehen, als immer wieder Angst vor einer Begegnung mit diesem Tier zu haben.

Wenn am Ende das Gericht entscheidet, dass ein solcher Hund in dem Mehrfamilienhaus gehalten werden darf, werde ich wohl nichts machen können, aber alle anderen Mieter sehen, dass ich mein Möglichstes getan habe. Gibt es dann erhöhten Mieterwechsel und wird es schwierig, Nachmieter zu finden, wäre das natürlich ein Desaster.

Antwort auf Deine abschließende Frage gerne an anderer Stelle.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, weil viele Faktoren dabei eine Rolle spielen.

ZBsp: Woher kommt der Hund? Geht der Mieter in die Hundeschule oder hat einen Trainer? Wie ist das Wesen des Hundes und des Mieters? Sind die Nachbarn einverstanden? Muss der Hund lange alleine bleiben? Ist es ein Einzelmieter? Sind Kleinkinder im Haus? usw

Ich würde es nicht generell verneinen, aber auch nicht bejahen.

Das sind schon zu viele Fragen, die man als Vermieter niemals abschließend beurteilen kann und es reicht, wenn nur ein Nachbar Bedenken hat. Im Mehrfamilienhaus würde ich die Haltung eines Kampfhundes deshalb auf jeden Fall untersagen.

Im RMH oder EFH würde ich es davon abmachen, wie ansonsten die Beziehung zu den Mietern ist, denn ich will nicht, dass jedesmal, wenn ein Kaminkehrer, Handwerker oder ich selbst ins Haus komme, dass man sich erst einmal von einem solchen Tier bedroht sieht.

@bwhoch2

Du hast nur "Pitbull" gelesen und siehst rot. Schon ist es ein "böser Kampfhund" der alle angreift die das Haus betreten wollen und der auch nicht den Hauch einer Chance verdient hat, wenn es ein verantwortungsvoller Halter ist.

So viele Vorurteile auf einmal. So denke ich nicht. Ich habe genug Menschenkenntnis u Hundeerfahrung, dass ich mir in so einem Fall auch als Vermieter eine vernünftige Beurteilung zutraue.

@Madita69

Ich sehe immer den Fall vor mir, dass im Mehrfamilienhaus jemand auf die Idee kommt, sich einen Hund anzuschaffen, der gemeinhin als Kampfhund angesehen wird.

Mag ich auch so tolerant sein, wie Du meinst. Ich sehe allerdings, dass es gut sein kann, dass ich zunächst Vorwürfe der anderen Mieter zu hören bekomme und dann setzt erhöhter Mieterwechsel ein. Das ist das letzte, was ich als Vermieter will.

Leider habe ich schon zu viele Hunde kennen gelernt, deren Halter alles andere als verantwortungsvoll sind. Bei Leuten, die meinen, sich einen bedrohlich wirkenden Hund für Ihre Mietwohnung anschaffen zu müssen, sehe ich immer Sportwagenfahrer vor mir, die mit so einer Karre angeben wollen, sehr viel Geld dafür ausgeben haben, aber dann nicht damit fahren können, sodass sie in kurzer Zeit damit im Graben landen. Bestenfalls kommen nur sie selbst zu Schaden.

Es kommt ganz auf den Halter an und wie der so tickt.

Pit Bulls sind zuchtbedingt in der Regel sehr menschenfreundliche Hunde. Einzig und allein gegenüber Artgenossen zeigen sie eine höhere Unverträglichkeit, die bei frühzeitiger Sozialisierung aber meist überhaupt kein Problem darstellt.