Würdet ihr das Bankschließfach öffnen?

11 Antworten

Die Mietkosten von 2.500 Euro scheinen mir überprüfungswürdig. Ein normales Schließfach wird in einer bandbreite von 100 bis 200 Euro jährlich vermietet, so dass der Erblasser während 10 bis 20 Jahren die Miete schuldig geblieben wäre. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Bank das hinnimmt, zumal der Erblasser ja wohl auch Girokunde der bank war und diese die Mieten hätte abbuchen können. Ein Gespräch mit der Bank im Vorfeld ihrer entscheidung wäre sicher nützlich. Im Übrigen kann Ihnen hier niemad raten, ob sie den evtl, nötigen Geldeinsatz wagen oder das Erbe ausschlagen sollen. das hängt ganz allein von den Umständen und der Person des Onkels ab, über die kein Antwortgeber Bescheid weiß. Im Übrigen: Ein "Erbteil" an einem Bankschliefach gibt es rechtlich nnicht: Entweder sind Sie anteiliger Miterbe geworden oder die Zuwendung des Schließfachs ist rechtlich ein "Vermächtnis", das Sie zwar auch ausschlagen können, das aber für Sie keine Haftung (wie beim "Erben") auslöst, wenn Sie es unterlassen. Allerdings: Wenn es sich um ein Vermächtnis handelt, wären zunächst die/dre Erben des Onkels Eigentümer auch des Schließfachs geworden; Sie würden erst aufgrund der Übertragung der Schließfachrechte auf Sie durch die Erben die Legitimation erhalten, an das Schließfach heran zu kommen. Handelt es sich dagegen um einen Miterbenanteil mit besonderer Erwähnung des Schließfachs, hätte nur die Erbengemeinschaft als solche Rechte an dem Schließfach, so lange nicht der Nachlass verteilt und das Schließfach auf sie übertragen wurde.

Moment

Das ließt sich jetzt wie eine Räuberpistole. Wer hat dir das geschrieben, wie kannst du ohne Erbschein etwas erben. Einfach nur mal in den Raum gestellt, könnte es sein, dass du für ein mögliches fiktives Erbe in Vorleistung treten sollst. Ein Hinweis dazu:

kennst du den Erbonkel persönlich

schon mit der Bank gesprochen ob es das Postfach tatsächlich gibt?

Ansonsten google mal nach dem Wort Vorschussbetrug. (nur mal so in den Raum gestellt, muss nicht sein, aber ich habe da zu viel beruflich negative Erfahrungen gemacht um nicht darauf hinzuweisen)

Das ist Erpressung.

Du hast das Recht, dir zunächst den Inhalt des Schließfachs zeigen zu lassen. Wird dir das verweigert, stelle Strafanzeige gegen den Verantwortlichen.

sassenach4u  21.02.2019, 15:16

Und das ist Quatsch, wer soll es ihr zeigen? Die Bank darf es nicht öffnen.

Dustellstfragen  21.02.2019, 16:23
@sassenach4u

Pass auf mit deiner Quatsch Kommentierung, wenn du keine Ahnung hast!

Wer den Inhalt eines Schließfachs erbt, erbt auch den Schlüssel dazu. Für die Kosten des Schließfachs steht die gesamte Erbmasse gerade, dazu wird hier nichts gesagt.

sassenach4u  21.02.2019, 17:08
@Dustellstfragen

Sehr wohl ist es Quatsch in den Raum zu stellen, das eine Bank einen erpressen will. Um den Schlüssel in das Schloss stecken zu können, muss man den Zugang zum Schließfach bekommen. Und den verwehrt die Bank mit dem Hinweis- völlig zu Recht- dass zunächst die Schulden für die Anmietung zu tilgen sind. Das steht in jeder Vereinbarung für Anmietung von Schließfächern. Damit ist es sicher keine Erpressung seitens der Bank. Die halten sich an Regeln, mehr nicht. Hast du ein Schließfach? Ich habe...

Dustellstfragen  21.02.2019, 17:24
@sassenach4u

Vielleicht hast du ein Schließfach, bist aber sonst unbedarft. Selbstverständlich darf die Bank nach Fristsetzung das Schließfach öffnen und und ihr Pfandrecht ausüben. Jedenfalls muss sie dem Mieter und/oder dem Rechtsnachfolger das Schließfach öffnen, damit man den Inhalt kennt. Natürlich darf sie die Entnahme verhindern, aber nicht den Zugang.

Es lohnt sich, bei der Bank Druck zu machen!

2.500€? Das ist verdammt viel Geld für Schließfachmiete. War also entweder ein großes Schließfach oder aber er hat die Miete besonders lange nicht gezahlt...

Die Bank hätte das Schließfach räumen lassen können. Wenn die Bank also wüsste, dass "bei dem nichts zu holen ist" hätten sie das getan.

Dass die Bank das Fach wohl über einen längeren Zeitraum hat laufen lassen heißt also, dass der Onkel da wohl ein guter Kunde war. Oder die Bank das aus Kulanz gemacht hat, wegen Krankheit etc...., was die Bank aber auch nicht bei schlechten Kunden macht.

Alles in Allem ist es nur eine Vermutung, aber an deiner Stelle würde ich es öffnen lassen. Vielleicht kannst du mit der Bank ja auch noch eine Reduzierung der Gebühren aushandeln, was aber unwahrscheinlich ist.

Ich wüde pockern. Denn die Bank darf ja nur zum ausgleich ihrer Forderungen auf den Inhalt des Schließfachs zurückgreifen. Das bedeutet, dass die das schließfach in deinem Beisein öfnen können und dann vom Inhalt einen wert von 2.500 Euro einbehalten können. Der Rest ist bei dir.

Wennes weniger ist, hat die Bank Pech, denn dann schlägst du das Erbe aus.

sassenach4u  21.02.2019, 15:15

Das geht leider nicht. Will sei es öffnen, muss sie vorher zahlen.

Kleidchen2  21.02.2019, 15:34
@sassenach4u

Dann soll die Bank es behalten. Allerdings würde ich die Bank wegen Diebstahl oder ungerechtfertigter Aneignung anzeigen.

sassenach4u  21.02.2019, 17:12
@Kleidchen2

Kannst du nicht. Sie kann nichts erwirken. Dafür gibt es Anmietungsverträge und als Erbe tritt man da nun mal ein. Damit muss man dann auch die offenen Forderungen begleichen. Aber ehrlich- wenn er nicht mal die Gebühren für das Schließfach zahlen konnte- warum auch immer da so eine hohe Summe aufgelaufen ist, was will man dann erwarten?

Die Bank begeht keinen Diebstahl- sie bestiehlt die Erbin nicht. Und ungerechtfertigte Bereicherung findet auch nicht statt, da die Bank den Inhalt des Schließfaches nicht an sich bringt.

Also nichts von beidem.

Ist ein bisschen wie Koffer ersteigern am Flughafen- wenn du Glück hast lohnt es sich, wenn Pech, ein Haufen olle dreckige Unterwäsche.

Kleidchen2  21.02.2019, 18:59
@sassenach4u

"Und ungerechtfertigte Bereicherung findet auch nicht statt, da die Bank den Inhalt des Schließfaches nicht an sich bringt." .. was macht sie denn dann?

sassenach4u  22.02.2019, 15:39
@Kleidchen2

Sie würde, wird das Erbe ausgeschlagen, den Inhalt einem dann ermittelten Erben - auch gegen Zahlung der Gebühr anbieten. Wird keiner ermittelt wird oder alle ausschlagen, benennt das Gericht einen Nachlassverwalter, der dann den Inhalt des Schließfaches an sich nehmen wird, versuchen wird, ihn zu "versilbern" um auch die Schulden für die Gebühren des Schließfaches zu begleichen und ggf. noch andere. Wenn etwas überbleibt, geht es dann an die Staatskasse.

Schulden übernimmt die leider nicht, d.h. die Bank bleibt dann auf den Gebühren sitzen.

Somit bereichert sich die Bank nie- höchstens der Bundesfinanzminister.

Kleidchen2  22.02.2019, 16:06
@sassenach4u

Genau das meinte ich doch. Das Erbe (bzw. das was übrig ist, kann ja nicht durch die Banbk konfiziert werden. Es muss dann ja weitergegenben werden.