Würde mir Geld zustehen, obwohl ich noch zu Hause wohne?
Ich bin 18 und momentan arbeitslos aus persönlichen Gründen, lebe sozusagen von dem Unterhalt von meinem Vater und wohne zuhause bei meiner Mama. Würde ich vom Amt/Jobcenter etwas bekommen? Habe schon öfter gehört das ich da hingehen kann aber ich weiß nicht ob das stimmt ich war noch nie auf Hilfe angewiesen
12 Antworten
Nein, hast du nicht. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis du deine erste Ausbildung gemacht hast bzw bis du 25 bist. Und persönliche Gründe nicht arbeiten zu gehen/ sich um eine Ausbildung zu kümmern da fällt mir nur Krankheit ein. Bist du wirklich krank, dann bekommst du Unterstützung wenn es den Eltern nicht zumutbar ist für dich zu sorgen. Aber ob du wirklich zu krank bist um zu arbeiten, das muss ein Amtsarzt entscheiden!
Wäre schön, wenn du etwas vom Amt bekommen würdest: einen Trittin den Allerwertesten! Nur zu chillen und auf Kosten anderer (Eltern oder der Allgemeinheit) zu leben, ohne bisher einen Finger krumm gemacht zu haben, ist sowas von unterste Schublade! Wenn du mein Ableger wärest, würdest du von mir, außer Grundnahrungsmitteln und einem Dach überm Kopf, für die du gefälligst im Haus zu helfen hättest, ganz schön in die Röhre schauen! LG
Wahrheit kann ganz schön nervig sein, ich weiß.
Ohman dazu brauche ich nichts sagen. Klar ist es doof nicht Arbeiten zu gehen aber noch beschissener ist es wenn man will aber nicht kann also schreib so einen müll nicht unter Meine Frage danke
Dann schreib warum du nicht kannst! Das hier ist doch relativ anonym. So kann man dir nämlich besser helfen. Aber einfach "persönliche Gründe" da musst du nicht verwundert sein wenn mann an Faulheit denkt.
Wenn du noch nie gearbeitet hast dann kannst du auch kein Harz 4 oder andere Leistungen beziehen.
Ich habe schon gearbeitet
Vollzeit und mit Einzahlen in der Sozialkasse? Wers glaubt...
Die Aussage ist leider falsch. Man muss nicht gearbeitet haben, um Hartz IV zu bekommen.
Du kannst zwar ab deinem 15 Lebensjahr einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen,aber solange du noch keine 25 bist,steht dir unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Elternteils / Eltern,keine eigene Leistung zu,weil du bis dahin mit deiner Mutter eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest !
Ihr hätte dann also nur einen gemeinsamen Anspruch und dann wird dein Unterhalt + evtl. noch Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet.
Dir würden dann von deinem Einkommen gerade mal die 30 € Versicherungspauschale abgezogen ( theoretisch ),also dein anrechenbares Einkommen dadurch verringert und der evtl. ALG - 2 Anspruch erhöht.
Es stünden dir also derzeit ein Regelsatz von 320 € zu + dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann deinen Bedarf.
Der Kopfanteil wird aus der Warmmiete berechnet,geteilt durch die Personen im Haushalt.
Es käme dann also darauf an,was deine Mutter an Brutto und Netto verdienen würde,was du an Unterhalt bekommst / evtl. noch Kindergeld und was deine Mutter an Warmmiete zahlen muss,evtl. noch die monatlichen Fahrkosten zur und von der Beschäftigung.
Vom "Amt" bekommst du nur etwas, wenn du dich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Ob dir überhaupt noch Unterhalt zusteht, kann bezweifelt werden, wenn du dich nicht um eine Ausbildung bemühst.
Das mit dem Unterhalt habe ich schon abgeklärt es steht mir trotzdem zu das ist eine andere lange Geschichte.
Von mir bekämst du keinen Cent ohne Bemühungen NACHZUWEISEN
Anstatt meine frage normal zu beantworten..
Sowas nerviges