Work and Travel, dennoch Bafög beziehen?

2 Antworten

Hi,

solange ihr eingeschrieben seid, ggf. Anwesenheitspflichten erfüllt und Klausuren schreibt und Leistungen erbringt, seid ihr bafögberechtigt. Schafft ihr das trotz Abwesenheit, dann passt das. Schafft ihr das nicht, fällt es natürlich auf und nennt sich dann Betrug. Konsequenzen wären: Rückzahlung des Bafögbetrag sofort und zu 100%, Geldbuße bis zu 2.500€ und ggf. Strafverfahren.

Einkommen, das ihr erzielt in der Zeit, müsst ihr natürlich auch angeben.

Sinnvoller wäre es: Ein Urlaubssemester einlegen, und WORK and travel machen. WORK bringt euch ja Einkommen und travel macht ihr dann von dem Geld, dass ihr erarbeitet hat.

Das geht leider nicht, da man den Auslandsaufenthalt studienbezogen machen muss und Work and Travel ist nunmal nicht studienbezogen.

@Gking8

Man kann jederzeit ein Urlaubssemester einlegen und machen was man will. Die Hochschulsemester und Fachsemester pausieren in dieser Zeit.

Selbst wenn man eingeschrieben ist, muss man ja nicht vor Ort sein. Man muss aber Leistung bringen. Wer im Ausland ist, Unterlagen von Studienkollegen bekommt, sich das selbst beibringt, keine Anwesenheitspflicht hat und am Ende die Klausuren mitschreibt und Leistungen erbringt, verstößt nicht gegen Bafög. Bundesausbildungsförderung fördert das Studium - solange man diese Leistung erbringt als wäre man vor Ort, kann man auch woanders sein. Realistisch ist das bei gleichzeitigem work and travel zwar nicht, aber Genies bekommen das hin.

Ja aber die Frage die ich mir stelle ist, ob das auffliegen kann, ob denn da kontrollen stattfinden wo man rausbekommen kann, ob Person XY denn Einkünfte hat und von wo und ob er Leistung erbracht hat, denn ich habe bislang 1 Jahr Bafög bezogen, ich wurde allerdings nie nach Beweisen gefragt.

@Gking8

Die fragen auch nicht nach, das läuft über den automatischen Datenabgleich, was mit Unterschrift des Formblattes 1 erlaubt wird. Das Bafögamt ist auch im engen Austausch mit dem Studentenwerk. Es fällt auf, wenn man keine Klausuren schreibt, keine Leistungen erbringt. Und wenn man dann mal 1 Semester keine Leistung erbringt, kommt der Verdacht von Betrug auf. Und dann wird man auch angeschrieben und soll Stellung beziehen. Spätestens dann sollte man sich aber einen Anwalt holen - eben dann, wenn man wirklich Geld bezogen hat ohne die Gegenleistung dazu zu erbringen.

Da es ja erlaubt ist, auch woanders zu sein, kann da nichts "auffliegen". Vorausetzungen sind: Einkommen angeben, Leistungen erbringen. Wie gesagt, es steht nirgends im Gesetz, dass man im Land bleiben muss. Man muss studieren und Leistungen erbringen, solange man das tut und alle Angaben korrekt macht, kann man auch offen zum Bafögamt sagen: "Ich bin dann mal weg". Es interessiert niemanden, wo man ist - nur eben, dass man die Gegenleistung zum Geld (Studium fortführen, Leistungen erbringen) auch erbringt.

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, also kann man es nur beziehen, während man irgendeine Art von Ausbildung macht. Ob sie das merken, ist eine andere Frage, aber ich würde es nicht riskieren.