Worauf habe ich, 22 Jahre, anspruch?

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Vollzeitjob suchen oder sich von den Eltern vor die Tür setzen lassen,so das du dann bedürftig nach dem SGB - ll bist,dann muss dir auch eine eigene Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und was du dann noch so an Ausstattung braust,bei einer eigenen Wohnung würde das dann die Erstausstattung sein !

Du musst dich dann beim zuständigen Jobcenter Obdachlos melden,dann wirst du wahrscheinlich erst mal in einer Notunterkunft untergebracht.

Deine 450 € Einkommen,werden dir dann nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll,welche du auf dein Erwerbseinkommen hast,auf deinen Bedarf angerechnet.

Das würden dann bei 450 € ein Freibetrag von 170 € sein und 280 € würden dir angerechnet.

Dein Bedarf würde dann derzeit sein :

  • Regelsatz 391 € ab 01.01.2015 sind es dann 399 €
  • angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Die Wohnung dürfte 45 qm - 50 qm haben,was sie bei dir in der Stadt kosten darf,sagen sie dir dann auf dem Jobcenter.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Hallo, ich habe mich letztens beim Arbeitsamt erkundigt, welche hilfe ich kriege wenn ich noch in einer Ausbildung bin und in eine Wohnung ziehen möchte.

Deren Antwort war: Ich kann ein Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen und dann werden alle Einnahmen geprüft, auch von deinen Eltern und demnach könntest du evtl. hilfe von denen bekommen. Wenn du aber einen guten Grund hast, das die die Einnahmen deiner Eltern nicht berücksichtigt werden sollen weil wie du schon sagtest, das du keinerlei unterstützung kriegst, hast du gute chancen.

Du musst aber bedenken das die Chancen geringer sind, wenn du noch keine Wohnung hast. Das hängt aber vom Arbeitsamt ab und wie du denen die Angelegenheit schilderst. Aber ich denke, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 müsstest du haben.

Was du noch versuchen kannst ist, zur Wohngeldstelle in deinen Bezirk zu gehen und dort einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Viel Glück!!

Ich habe nicht richtig gelesen, das du die Ausbildung bereits abgeschlossen hast ^^.

Da weiß ich nicht wie die Vorraussetzungen sind aber ich würde sagen, kontaktiere doch selbst mal das Arbeitsamt und wie die anderen hier sagen, versuche einen Vollzeitjob zu kriegen.

Deine Frage allein ist schon Respektlos der Gesellschaft gegenüber! Ich drehe die Frage um: "Welchen Anspruch stellt die Gesellschaft Dir gegenüber?" Das Du mit 22 Jahren Dein Leben allein in den Griff bekommst. Denn die Gesellschaft lebt von und mit allen Bürgern. Überlege einmal was bei Dir Falsch gelaufen ist, warum Du jetzt in dieser Situation steckst. Vielleicht kommst Du dann drauf was zu ändern wäre um Vollmitglied dieser Gesellschaft zu werden.

deine eltern sind dir bis zum abschluss deiner ersten berufsausbildung / studium unterhaltspflichtig. allerdings muessen sie diesen nicht in "geldlicher form" leisten. zur verfuegung stellen von wohnraum, essen, kleidung usw "reicht". hast du schon eine abgeschlossene lehre? wenn nicht,mfang mal langsam an zu suchen. wenn du bereits einen beruf erlernt hast, such dir eine vollzeitstelle, dann hast du auch geld zur verfuegung, um dich auf eigene fuesse zu stellen

sorry habe gerade gelesen, dass du bereits eine abgeschlossene ausbildung hast. dann ist es "einfach": such dir einen vollzeitjob, dann kannst du ausziehen

Zu Hause wohnt jeder! Spaß bei Seite. Nach abgeschlossener Ausbildung sind deine Eltern nicht mehr für unterhalt zuständig. Du musst für dich selber aufkommen. Mach Vollzeit. Vom amt würdest Du unterstützt, bis Du selber genug verdienst, aber die verlangen dann auch, das Du einen Richtigen Job suchst