Woran erkenne ich, daß eine freie Spur schon eine Rettungsgasse ist?
Als ich neulich auf der Autobahn gefahren bin ist mir aufgefallen, das die mittlere Spur von 3 Spuren frei war. Die rechte und die linke Spur war voll, aber es ging langsam, aber kontinuierlich vorwärts.
Nach einigen Kilometern musste ich aber feststellen, daß eine Frau in ihrem Kleinwagen, gefahren mit relativ geringer Geschwindigkeit auf der mittleren Spur, bewirkt hat, daß die mittlere Spur von den anderen Kraftfahrern als Rettungsgasse interpretiert wurde. Das Wägelchen war ja nicht als Ursache von hinten zu erkennen.
Beim vorbei fahren habe ich gesehen, daß diese Fahrerin stur nach vorne gesehen hat.
Vor dieser Dame hat sich dann wieder diese mittlere Fahrbahn allmählich gefüllt und die Autobahn wurde wieder zur Autobahn.
Merkwürdigerweise hat niemand diese Fahrerin auf ihr Störverhalten aufmerksam gemacht, ich also auch nicht.
Woran erkenne ich, daß eine freie Spur schon eine Rettungsgasse ist?
5 Antworten
Eine freie Spur ist (zumindest offiziell) NIE als eine Rettungsgasse zu sehen!
Die Rettungsgasse befindet sich zB bei einer 3-spurigen Autobahn zwischen der linken und mittleren Spur.
Eine komplett freie mittlere Spur zeigt nur, dass sich zu dem Zeitpunkt alle Fahrzeuge auf der linken Spur falsch verhalten haben, da diese nur zum Überholen gedacht ist.
Das ist genau das Problem, welches wir bei der Regelung in Österreich sehen.
Laut (deutscher) StVO muss die Gasse zwischen den Fahrspuren gebildet werden.
Nach österreichischer Regel ist aber eine komplett freie Fahrspur erkennbar. Und freie Fahrspuren sind zum Befahren da.
Kommt ein Fahrzeug später hinzu, hat er das Herüberlenken im Zusammenhang Stau-Bildung nicht mitbekommen. Er fährt dann eben auf der freien Spur weiter. :-/
Das ist der einzige Aspekt der deutschen Rettungsgasse-Regelung, der m.E. das Freihalten des Standstreifen gerechtfertigt.
Mit nur max. halber Fahrzeugbreite auf dem Seitenstreifen ist der Sonderfall Rettungsgasse besser erkennbar!
Stehen rechts alle auf den Seitenstreifen, als wäre es eine Fahrspur, dann kann es als Anstellen zur Ausfahrt interpretiert werden.Das ist genau das Problem, welches wir bei der Regelung in Österreich sehen.
Laut (deutscher) StVO muss die Gasse zwischen den Fahrspuren gebildet werden.
Nach österreichischer Regel ist aber eine komplett freie Fahrspur erkennbar. Und freie Fahrspuren sind zum Befahren da.
Kommt ein Fahrzeug später hinzu, hat er das Herüberlenken im Zusammenhang Stau-Bildung nicht mitbekommen. Er fährt dann eben auf der freien Spur weiter. :-/
Das ist der einzige Aspekt der deutschen Rettungsgasse-Regelung, der m.E. das Freihalten des Standstreifen gerechtfertigt.
Mit nur max. halber Fahrzeugbreite auf dem Seitenstreifen ist der Sonderfall Rettungsgasse besser erkennbar!
Stehen rechts alle auf den Seitenstreifen, als wäre es eine Fahrspur, dann kann es als Anstellen zur Ausfahrt interpretiert werden.
Das ist genau das Problem, welches wir bei der Regelung in Österreich sehen.
Laut (deutscher) StVO muss die Gasse zwischen den Fahrspuren gebildet werden und ist auch dadurch als solche Erkennbar.
Nach österreichischer Regel ist aber eine komplett freie Fahrspur erkennbar. Und freie Fahrspuren sind nun mal zum Befahren da.
Kommt ein Fahrzeug später hinzu, hat er das Herüberlenken im Zusammenhang mit der Stau-Bildung nicht mitbekommen. Stehen rechts alle auf den Seitenstreifen, als wäre es eine Fahrspur, dann kann es als Anstellen zur Ausfahrt interpretiert werden. Der hinzukommende Fahrer fährt dann eben auf der freien Spur weiter. :-/
Das ist der einzige Aspekt der deutschen Rettungsgasse-Regelung, der m.E. das Freihalten des Standstreifen gerechtfertigt.
Mit nur max. halber Fahrzeugbreite auf dem Seitenstreifen ist der Sonderfall Rettungsgasse besser erkennbar!
Nach österreichischer Regel ist aber eine komplett freie Fahrspur erkennbar. Und freie Fahrspuren sind zum Befahren da.

Wenn die Autobahn 3 Spuren oder mehr hat, dann wird die Rettungsgasse zwischen der Äußerst linken und der rechts danebenliegenden Spur gebildet.
Fährt die Frau auf der Mittleren Fahrbahn äußerst rechts hat sie sich nicht falsch verhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__11.html
§11 Abs. 2 STVO
Gar nicht.
Aber sobald der Verkehr zäh wird oder ins Stocken gerät, ist eine Rettungsgasse zu bilden - und nicht erst, wenn schon alles steht.
Es haben sich also alle mal ausnahmsweise richtig verhalten.