Woran bemisst sich der Zeitwert bei Malerarbeiten bei der Haftpflichtversicherung?

3 Antworten

Das kann dir persönlich eigentlich egal sein. Ein Sachverständiger einigt sich mit dem Geschädigten. Den Anteil, den er eigentlich längst selbst machen müssen, zahlt er selbst.

Als erstes tritt sowieso die Gebäudeversicherung ein. Diese nimmt dich, und somit deinen Haftpflichtversicherer in Regress.

Grundsätzlich ist der Schadenersatz auf den Zeitwert begrenzt (mit ein paar Ausnahmen). Dabei ist so ein pauschaler Ansatz wie der mit den drei Jahren für Feuchträume nicht immer anwendbar. Es ist vielmehr der tatsächliche Zustand der Sachen vor dem Schaden mit zu berücksichtigen. Abschreibungstabellen können da höchstens Anhaltspunkte liefern. Deine Haftpflichtversicherung wird die berechtigten Schadenersatzansprüche gegen Dich befriedigen und unberechtigte / überhöhte Forderungen für Dich abwehren. Du bist also aus der Sache 'raus. Mit dem Anspruchsteller eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, ist Sache Deines Haftpflichtversicherers.

Vielen Dank für Eure Antworten! Ich hatte nur gefragt, weil das aus einem anderen Grund schon vor 3 1/2 Jahren passiert ist - und ich eigentlich nicht meine Vermieterin wieder damit behelligen wollte. Aber so muss das wohl sein...