Woran bemisst sich der Zeitwert bei Malerarbeiten bei der Haftpflichtversicherung?
Hallo, ich habe einen Wasserschaden bei meinem Untermieter verursacht. Meine Haftpflichtversicherung zahlt, jedoch nur den Gebrauchswert - das ist ja woh so üblich bei einer Haftpflichtversicherung. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin muss der Mieter nach 3 Jahren die Feuchträume (sprich Küche und Bad) malern (was er nicht hat - wer macht das schon regelmäßig). Wenn das nicht so ist, bezahlt die Versicherung nur einen kleinen Anteil (ich glaube, 1/3, bin mir aber nicht sicher). Ist das so richtig? Ich habe auch schon anders lautende Berichte gehört. Wer hat damit Erfahrung? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. PS: Ich weiß, dass ja auch seine Hausratsversicherung sowie auch die Gebäudeversicherung meiner Vermieterin einspringen sollten - aber mich interessiert speziell, was meine Haftpflicht zu übernehme verpflichtet ist.
3 Antworten
Das kann dir persönlich eigentlich egal sein. Ein Sachverständiger einigt sich mit dem Geschädigten. Den Anteil, den er eigentlich längst selbst machen müssen, zahlt er selbst.
Als erstes tritt sowieso die Gebäudeversicherung ein. Diese nimmt dich, und somit deinen Haftpflichtversicherer in Regress.
Grundsätzlich ist der Schadenersatz auf den Zeitwert begrenzt (mit ein paar Ausnahmen). Dabei ist so ein pauschaler Ansatz wie der mit den drei Jahren für Feuchträume nicht immer anwendbar. Es ist vielmehr der tatsächliche Zustand der Sachen vor dem Schaden mit zu berücksichtigen. Abschreibungstabellen können da höchstens Anhaltspunkte liefern. Deine Haftpflichtversicherung wird die berechtigten Schadenersatzansprüche gegen Dich befriedigen und unberechtigte / überhöhte Forderungen für Dich abwehren. Du bist also aus der Sache 'raus. Mit dem Anspruchsteller eine möglichst einvernehmliche Lösung herbeizuführen, ist Sache Deines Haftpflichtversicherers.
Vielen Dank für Eure Antworten! Ich hatte nur gefragt, weil das aus einem anderen Grund schon vor 3 1/2 Jahren passiert ist - und ich eigentlich nicht meine Vermieterin wieder damit behelligen wollte. Aber so muss das wohl sein...