Womit muss ich rechnen wenn ich eine Baustelle abbreche?

6 Antworten

Er will alles Schwarz haben

Dann wird ihm als Anwalt bewusst sein, dass das nicht nur für dich sondern auch für ihn Folgen haben kann. Der wird nichts machen.

Leg ihm ein ordentliches Angebot vor - mit Material, Arbeitszeit und Terminen, die du zuverlässig einhalten kannst. Das darf er annehmen oder du nimmst deinen Kram samt unverbautem Material und rückst ab.

Wenn er annimmt, rechnest du die erhaltenen Zahlung ordentlich als Abschlag ab. Wenn er ablehnt, kannst du das Geld für die bisherige Arbeit abschreiben.

Hier weiter schwarz zu arbeiten ist nicht ratsam.

Genau so!

Wenn er alles schwarz haben will, dann verlege schwarze Fliesen.

Ansonsten sind Verträge einzuhalten. Hältst Du ihn nicht ein, drohen Schadensersatzansprüche.

Wenn dagegen Steuern hinterzogen werden sollten, dann wäre der Vertrag ggf. nichtig.

er behauptet jetzt das wir nur 1 Woche besprochen haben

Der Anwalt müsste selbst wissen, dass in dem Falle nur geschriebenes zählt. Du kannst den Werkvertrag kündigen und stellst das Material incl. der geleisteten Stunden in Rechnung. Lass dich nicht auf "Schwarz" ein. Die Absage würde ich schriftlich erledigen.

Schriftlicher Auftrag? Nach BGB oder nach VOB? Schriftliches Angebot von Dir?

Terminvereinbarung im Auftrag enthalten?

Er will alles Schwarz haben.

Nichts davon, alles mündlich. Zeitlich er Termin auch nicht. Er wollte vor Ort direkt ein Angebot.

@SMobilCH

Geht gar nicht, es sei denn er hat viel Zeit. Mengenermittlung, Preise der Fliessen, welche Verlegeart und Format usw.