womit muss ein Unternehmer rechnen, wenn er die Bestimmungen des Arbeitsschutzes missachtet?

4 Antworten

Im § 25 Arbeitsschutzgesetz werden die Bußgeldvorschriften geregelt. Das geht dann in einigen Fällen bis zu einer Summe von 5000,--Euro wenn vorsätzlich oder fahrlässig gegen bußgeldwehrte Tatbestände in Rechtsverordnungen verstößt oder sogar bis zu 25.000,-- Euro wenn man als AG oder verantwortliche Person vollziehbare Anordnungen der zuständigen Behörde zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem ArbSchG und entsprechender Rechtsverordnungen nicht befolgt (Bitte ganzen Text selbst nachlesen).

Dann gibt es in § 26 ArbSchG noch Strafvorschriften mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Es kommt darauf an, wie schwerwiegend die Rechtsverletzungen sind. Ich würde im ArbSchG nachsehen.

Im extremsten Fall kann ihm die Berufsgenossenschaft den Betrieb still legen.

Mit einer saftigen Geldbuße bis hin zur Schließung des Unternehmens.