Wohnwagen beim Einparken beschädigt

5 Antworten

Kann da jemand was sagen??

Wenn Du nur Teilkasko hast, bleibst Du auf dem Vollkasko Eigenschaden sitzen.
In der TK sind nur Schäden die in der TK eingeschlossen sind gedeckt, z.B. wenn dadurch auch ein Scheinwerferglas zu Bruch ging, bekommst Du dieses ersetzt.

Für den Schaden am Jägerzaun kommt deine Kfz-Haftpflicht für auf.

Dein PKW hat Vollkasko (VK) und der Wohnwagen Teilkasko (TK)? Dann gehst Du beim Schaden am Wohnwagen leer aus, da selbstverschuldete Unfälle nur über VK reguliert werden. Die VK des PKW kommt keinesfalls für den Schaden am Wohnwagen auf, das ist eine Fehlinformation.

Wenn der Jägerzaun Eigentum ist ist auch hier keine Ersatzleistung möglich, da Eigenschaden. Wenn es sich um einen fremden Zaun handelt teilen sich die KfZ-Haftpflichtversicherer des PKW und des Wohnwagens den Schaden. Da dies jedoch mit einer SFR-Hochstufung verbunden wäre sollte man bei einem geringeren Schadensbetrag diesen aus der eigenen Tasche bezahlen.

So sieht's leider aus :-( auch die VK würde nicht wirklich weiterhelfen. Die Empfehlung der Versicherer ist, Schäden bis 1300€ besser selber zu tragen. Erschwerend kommt noch hinzu das bei einem evtl. späteren Totalschaden des WW diese bis dahin gezahlten Schäden von der Gesamtsumme abgezogen werden. So betrachtet macht die VK eigentlich nur bei Totalschaden Sinn.

Dein Wohnwagen ist beschädigt und der Jägerzaun nicht? Also muss die Wohnwagen-Versicherung herhalten. Da du nur Teilkasko hast, musst Du den Schaden selbst bezahlen. So sehe ich das.

Was hast du denn Vollkasko oder Teilkasko dass sind 2 Verschiedene Versicherungen. Der Unfall frei bezieht sich auf die Haftpflichtvers. also den Fremdschaden dann hast du keine Hochstufung.

Wenn der Anhänger am Fahrzeug war, wird über das Zugfahrzeug abgerechnet, wenn das Fahrzeug durch den Anhänger beschädigt wird, so meine Erlebnisse. Aber hier ja Zaun und somit: Pech.

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