Wohnungszusage absagen, bevor der Termin zur Vertragsunterzeichnung ansteht?

4 Antworten

Solange kein Mietvertrag oder eine verbindliche Wohnungszusage unterschrieben wurde, kannst du jederzeit von deiner Zusage Abstand nehmen. Eine Entschädigung kann der Vermieter zwar verlangen, zahlen musst du sie aber nicht. Auf welcher Grundlage will er die denn verlangen? Denn dass ihm eine solche zustehen würde, muss er erstmal beweisen.

Das es ohne ‚überlappung‘ der Mietverträge abgeht ist selten.. wenn die Wohnung passt... würde ich in den sauren Apfel beißen.

und wenn die 1,5 Monate doppelte Miete euch vor existentuellen probleme stellt, würde ich gar nicht umziehen und erstmal etwas Geld ansparen ... sorry wenn sich das hart anhört, aber ich versteh nicht wie man so knapp kalkulieren kann...

"Haben noch keinen Mietvertrag "unterschreiben"....?! Sprich mt dem Vertragspartner darüber!

Es gibt keinen Vertragspartner - weil es nicht mal einen Vertrag gibt.

@Lotta1965

sicher gibt es einen Vertragspartner, und zwar der Vermittler der im Auftrag des Vermieters handelt.

@peterobm

Der ist aber kein Vertragspartner - höchstens der des Vermieters. Der Mieter hat mit denen keinen Vertrag geschlossen, auch keinen mündlichen.

Außerdem wurden uns bei der Besichtigung nicht der Keller- und Waschraum gezeigt.

da hätte man fragen können ob man die Räume auch besichtigen kann - keine Ausrede

Als der Vermittler zurück rief innerhalb weniger Minuten sagten wir der Wohnung zu,

damit dürfte bereits ein mündlicher Vertrag entstanden sein