Wohnungswechsel bei Sozialwohnung?
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in München, die zusätzlich eine Sozialwohnung ist, dafür musste ich damals beim Wohnungsamt einen Antrag stellen, der bewilligt wurde. Jetzt würde ich gerne innerhalb der Genossenschaft in eine andere Wohnung umziehen aus verschiedenen Gründen, allerdings in keine größere oder sonstig andersartige Wohnung, sondern nur einfach eine andere Wohnung. Bei der Genossenschaft sagte man mir das gehe nur, wenn ich nochmals einen Antrag beim Wohnungsamt stelle, allerdings klang es so, als sei es sehr unwahrscheinlich, dass das genehmigt wird. Ich habe beim Münchner Wohnungsamt allerdings null Information über einen Antrag auf Wohnungswechsel gefunden, auf meine email hab ich keine Antwort bekommen, hat jemand schonmal von etwas ähnlichem gehört?
Wie beantrage ich einen Wohnungswechsel beim Wohnungsamt? und gibt es spezielle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass das genehmigt wird? (Die generellen für eine Sozialwohnung erfülle ich ja immernoch...) Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ich die erste bin, die umziehen möchte, weil es ihr wo anders besser gefallen würde? Dem Amt kann doch egal sein in welcher der 1-Zimmer Wohnungen ich wohne, kümmern brauchen die sich auch nicht, die Genossenschaft macht das ja dann. ich möchte nur nicht einfach nochmal einen ganz neuen Antrag stellen, wenn das nicht nötig ist.
2 Antworten
Die müssen den Umzug aber finanzieren (neue Kaution zahlen, warten auf die alte). Nur weil es einem woanders besser gefällt, lassen die einen noch lange nicht umziehen. Es müssen schon Gründe vorliegen, die einen Umzug rechtfertigen.
Ich weiß, daß man als Sozialleistungsbezieher nicht so einfach umziehen darf. "Weils einem woanders besser gefällt" ist noch lange kein Grund fürs Amt. Ob sie dich in deinem speziellen Fall (Genossenschaftsanteile können mitgenommen werden und müssen nicht erhöht werden) umziehen lassen, musste bei deiner zuständigen Stelle nachfragen.
Ja genau das war meine ja meine Frage, WAS ist ein Grund fürs Amt, aber anscheinend weiß das keiner. Natürlich will ich nicht umziehen nur weils mir woanders besser gefällt, aber die Gründe wollte ich jetzt hier nicht jedem aufs Auge drücken. Mittlerweile hat das Amt auch geantwortet, ich könne dies jederzeit beantragen, mal sehn.
Guten Morgen, geh doch einfach mal persönlich zum Amt und schildere dort deinen Fall. Dann siehst du schon was gesagt wird, was du mitbringen musst, ob du einen neuen Antrag stellen musst usw.
Nein seit wann bezahlen die den Umzug? Haben sie beim ersten Mal auch nicht und sollen sie auch nicht und eine Kaution gibt es bei Genossenschaftswohnungen nicht, sondern nur Anteile die man kaufen muss und das habe ich damals ja schon, die gelten für eine neue Wohnung genauso. Das ist ja auch meine Frage, was für Grunde rechtfertigt für das Amt einen Umzug? Denkst du dir das oder weißt du das?