Wohnungsvertrag "mit Erstbezug nach Sanierung" die noch stattfindet, was muss ich beachten ?
Ich habe heute Abend eine Wohnungsbesichtigung. Meine Freundin hat sich die Wohnung bereits angeschaut , Bilder gemacht und Gespräche mit dem Vermieter (Wohnungsgesellschaft) geführt.
Die Wohnung ist in einem , laut Aussage meiner Freundin "erschreckendem Zustand" (siehe Bild1). Die Wohnung wurde vorher von zwei Kettenrauchern bewohnt und sieht dementsprechend aus bzw soll wohl auch dementsprechend riechen. Da der Vermieter uns festnagelt "entweder Sie nehmen die Wohnung heut und unterschreiben oder sie ist weg" wollt ich mich schnell erkundigen ob ich jetzt irgendwas beachten muss. Die Wohnung soll laut Vermieter vor Bezug zum 01.12.15 saniert werden [Bad neu, alle Böden und Wände(neu geputzt/tapeziert/evtl gestrichen)] an der Gestaltung hätten wir wohl Mitsprache , wurde meiner Freundin versichert.
Generell bin ich da SEHR skeptisch , allerdings die Top Lage / der Preis und die Aussicht auf Erstbezug nach Sanierung +der Vermieter ist eine Gesellschaft , lassen den ein oder andern Zweifel schwinden.
Was ich aber komisch finde , in der Küche (keine Einbauküche) soll PVC verlegt werden um Kosten zu sparen (alle andern Räume werden mit Laminat bzw das Bad mit Fliesen ausgestattet) und die Türen sollen auch bleiben wie sie sind, ebenfalls wegen der Kosten da die Wohnung wohl erst vor 2 Jahren vollständig renoviert wurde.
Kann man da irgendwas machen ? Denn PVC Find ich langfristig weder Ansehnlich/noch praktisch/ ich mag's halt einfach nicht. Ebenso die Türen (siehe Bild2).
Meine Hauptfrage bleibt aber die oben, was muss ich bei Vertragsabschluss in diesem Fall beachten.
Danke für Antworten und Tipps und viele Grüße :)
3 Antworten
Am Besten eine Ist-Bestandsaufnahme mittels eines Protokolles durchführen. Diese von beiden Parteien unterschreiben lassen. Weiters ein Sanierungsplan der Wohnung (kurze Beschreibung je Raum, genügt auch in Worte) erstellen und von beiden unterschreiben lassen. Den Sanierungsplan als festen Bestandteil im Mietvertrag verankern mit Vermerk: "Bei Nichteinhaltung tritt sofortiger Vertragsauflösung in Kraft "
Für die Küche ist PVC-Boden viel besser als Laminat, weil sich das viel besser wischen läßt. Außerdem ist das leiser. Das war früher Standart. Die Traumwohnung wo alles stimmt gibt es nicht. Du muß dich einfach entscheiden ob du sie nimmst oder nicht.
Ja alles niederschreiben, was der Vermieter noch machen will und beide unterschreiben. Nicht das du enttäuscht bist wenn zwischen deinen Vorstellungen und den Vorstellungen des Vermieters Abweichungen bestehen.