Wohnungsumzug-plötzlich krank!?

12 Antworten

Man wird dann allerdings einer Doppeltzahlung (da man ja für die neue Wohnung auch schon zahlen muss) nicht aus dem Weg gehen können!?

Korrekt.

In diesem Fall wäre ich ja rein theoretisch mit meinem ganzen Hausrat „auf der Straße“, weil der neue Mieter für meine alte gekündigte Wohnung schon vor der Tür steht und ich nicht raus kann!?

Auch korrekt! So hart, wie das klingt, aber weder dein ehemaliger Vermieter, noch dein neuer Vermieter wird sich dafür interessieren, ob Du krank bist. Die vertraglichen Vereinbarungen sind maßgeblich.

Ich sehe hier aber überhaupt kein Problem. Bist Du nicht in der Lage umzuziehen, bevollmächtigst Du halt einen Dritten damit.

Danke für die schnellen Antworten!

Sorry, Ergänzung zu meinem geschriebenen Beispiel (deshalb als "allgemeine" Antwort hier von mir):

Verwandte etc. fällt weg (AUCH VOLLMACHT für ANDERE!)

Umzugsunternehmen nehme ich und der Termin mit dem Unternehmen steht fest.

Das Umzugsunternehmen hat aber z.B. zeitlich Abbauen von Möbeln und Kartons-Packen nicht kalkulieren können, weil ich es ja vor meinem Krankheitsfall nicht in Auftrag gegeben habe, da geplante Eigenleistung.

Es geht jetzt dabei nicht um das Geld dafür (da könnte man sich ja noch einigen), sondern um die kalkulierte Zeit des Umzugsunternehmens.

Außerdem müsste ich ja trotzdem bei dem Umzug dabei sein, da ich wie gesagt GAR NIEMANDEN zur Hilfe hätte! Das geht ja dann schon beim Öffnen der Wohnungen los...(und ich läge z.B. im Krankenhaus).

WEN KÖNNTE MAN DENN EVTL. BEVOLLMÄCHTIGEN, WENN MAN NIEMANDEN DAFÜR HAT/KENNT?

Z.B. AWO o.ä.?

Danke und VG

Also wenn du wirklich niemanden hast, solltest du vielleicht erst einmal anfangen soziale Kontakte aufzubauen.

@Anomisa1

Ja klar, oberschlau! Woher/wonach willst du meine jetzigen Lebensumstände beurteilen? Muss ich auch nicht veröffentlichen! Sachliche Antworten wie die meisten hier, helfen auch anderen mehr!

Dann solltest du jemanden beauftragen, den Umzug für dich zu machen. Wenn du nach dem Ende des Mietvertrags - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung weiter nutzt, musst du für diese Zeit eine Entschädigung in Höhe der Miete zahlen - weitere Schadenersatzforderungen des Vermieters nicht ausgeschlossen.

Ein eventueller neuer Mieter hat zudem einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter (Hotelkosten, Lagerraum für Möbel usw.) und der kann und wird diese Kosten natürlich auf dich abwälzen.

dann solltest du eine Umzugsfirma engagieren.

Sie könnten so ein Umzugsunternehmen mit kräftigen kerngesunden Möbelpackern mit dem Umzug beauftragen und so berechtigten Schadenersatzforderungen aus Kosten der Einlagerung der Möbel der Nachmieter und deren einstweilgier Verbringung in einem angemesssenen Hotel entgehen.