Wohnungsübergabetermin
Wir stehen kurz vor dem Auszug aus einem Doppelhaus. Gekündigt über das Sonderkündigungsrecht bei selbstgenutzten Zweifamilienhaus ( gibt es leider ), Kündigungsfrist dann 9 Monate. Mitgeteilt per Anwaltsschreiben. Nach 8 Jahren in einem Zweifamilienhaus ist man da wenig erfreut. Seit der Kündigung haben wir die Vermieter auch nicht mehr gesehen und kommunizieren über einen Anwalt. Was so richtig „Spaß“ macht.
Die Vermieter belauern uns auf Schritt und Tritt, Verursachen Lärm in den Nachtstunden sind aber für uns „unsichtbar“. Und es öffnet auch keiner die Tür. Warum können wir nicht sagen, ist uns inzwischen auch egal, am wir ab 15.08. in eine neue Wohnung ziehen. Der Anwalt hatte uns eine vorzeitige Vertragsauflösung angeboten. Die wir gern angenommen haben. Dabei wurden zugesagte Fristen seitens des Vermieters / Anwaltes zu unseren Ungunsten geändert. Unseriös hoch 3, dabei haben wir uns immer ( auch vor der Kündigung ) korrekt verhalten und ganz sicher keinen berechtigen Anlass für eine Kündigung gegeben.
So, nun zur Frage:
Wir haben den 25.08. als Übergabetermin per Anschreiben an den Anwalt gesendet, der will nun aber einen anderen Termin, den 29.08. Die Vermieter haben in den letzten 8 Jahren nie zusammen das Haus verlassen ( Einbruch oder man könnte was verpassen ). Der vorgeschlagene Termin passt bei uns überhaupt nicht. Am 15.08. ziehen wir aus, dann kommt der Maler, wir sind zu einer Familienfeier außerhalb, sind am 26.08. einen Tag da für die Übergabe und fliegen am 26.08. in den Urlaub ( lange vor der Kündigung gebucht ).
Die Vermieter / Anwalt spielen schon seit der Kündigung nur „Ars.......“ und werden unserem Termin nicht zustimmen. Wir haben nochmals schriftlich auf den 25.08. bestanden, was ganz sicher keine Zustimmung findet.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Können wir eine Wohnungsabgabe allein durchführen? Einen Hausmeister o.ä. gibt es nicht.
5 Antworten
An wen willst Du eine allein durchzuführende ÜBERGABE machen????
Genau das ist die Frage!
Auf jeden Fall würde ich "meinen" Anwalt mitteilen lassen, dass der 29. wegen lange gebuchtem Urlaub ab 26. nicht geht.
a) wofür sonst zahlt man seinen Anwalt b) solltet ihr eine Übergabe "alleine" machen,d ann dokumentiert alles genau per Fotos! Nicht dass es nachher heisst, ja aber.. Dann könnt ihr mit den Fotos dokumentieren, nix da, da war.. kein Loch im Laminat/ Fleck an der Wand/ Sprung im Waschbecken usw.
Eine Übergabe hat mit den betroffenen Parteien stattzufinden, also Vermieter/Mieter oder den jeweils Bevollmächtigten. Ich verstehe allerdings nicht warum Ihr die Übergabe nicht am Tag des Auszugs macht wie das allgemein üblich ist (mit allem was dazugehört, Zählerstände ablesen etc.)? Zu welchem Datum habt Ihr den gekündigt?
Ansonsten würde ich auf den Termin bestehen aus den von dir genannten Gründen!
OK. Dann würde ich auf den Termin aus genannten Gründen bestehen oder du schickst einen Vertreter der das für euch regelt.
Müsst ihr tatsächlich? Schaut in den MV, nicht alles ist rechtswirksam. Schreib's hier auf, dann dazu mein Kommentar.
"Übergebt" die Wohnung Eurem Rechtsanwalt (evt. zusammen mit Immobilienfachmann/Sachverständigem). Dieser kann dann für Euch die Übergabe an die Vermieter als Euer Bevollmächtigter durchführen. Kostet zwar etwas, aber führt am Ende vielleicht sogar zu großer Ersparnis, weil Euch nichts mehr untergeschoben werden kann.
Sucht einen zuverlässigen Bekannten/Verwandten dem ihr die Vollmacht zur Übergabe erteilt. Der V. hat Anspruch auf Rückgabe am 1. September.
dann kommt der Maler,
Was steht denn im MV zur Durchführung der Schönheitsr. während und zum Ende der Mietzeit? Möglicherweise sind die Klauseln bei der langen Mietzeit unwirksam geworden und brächtet nur besenrein zurückgeben?
Bitte das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben! Vorsicht Falle!
weil wir nach dem Auszug noch malern lassen .....