Wohnungsübergabe, Schönheitsreparaturen an Nachmieter abtreten?

4 Antworten

ne ne, da würde ich trotzdem einen Vertrag aufsetzen wo genau diese Punkte schriftlich geklärt werden. Nicht, dass der EINER von denen (Nachmieter/Vermieter) hinterher mit Ansprüchen kommt.

Ohne die schriftliche Zustimmuing des Vermieters kann hier NICHTS übertragen werden. Der Vormieter bleibt auch in der Pflicht, wenn der Nachmieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Auch wenn  die Verwaltung meint man müsse nichts aufsetzen, würde ich es trotzdem machen.

Ich würde in einem Protokoll schreiben:

Die Verwaltung ist damit einverstanden dass die Wohnung vom Mieter an den Nachmieter  nicht renoviert übergeben wird und es werden keine Ansprüche zu Schönheitsreparaturen gestellt.

Der Nachmieter erhält dafür.....

Das sollte dann die Hausverwaltung unterschreiben.

Somit dürften dann jegliche Zweifel ausgeräumt sein.

Würde auch auf jeden Fall einen kleinen Vertrag aufsetzen in dem eben genau steht das alle Beteiligten mit der Übergabe der Wohnung, so wie sie ist, einverstanden sind und dass du im Ausgleich dafür eben auch einiges in der Wohnung lässt (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) ist auf jeden Fall sicherer so und alle Beteiligten wissen Bescheid was Sache ist.