Wohnungsübergabe/ PVC-Belag
Ich ziehe nun nach 8 Jahren aus meiner Wohnung aus und stellte fest, dass sich der PVC-Belag im oberen Geschoss "verfärbt" hat. Das obere Geschoss wird durch eine Wendeltreppe beenet und ist mit einem Dachgeschossfenster versehen. Im oberen Geschosses hatte ich auf einem Teil des Bodenbelages eine Brücke zu liegen, der Rest des PVC lag frei. Nun entferne ich die Brücke und der darunter liegende PVC-Belag ist viel heller, als wie der Rest des PVC-Belages, der eben nicht mit einer Brücke (oder Teppich) ausgelegt war. Jetzt habe ich Sorge, dass ich den PVC-Belag ersetzen muss? Aber ich habe doch nur eine Brücke ausgelegt....
5 Antworten
Nach so langer Wohnzeit kann man von normaler Abnutzung ausgehen.
Daher wird man wohl kaum verlangen können,dass Sie den PVC ersetzen solllen.
Es ist Sache des Vermieters.
Das gehört zur normalen Abnutzung. PVC verändert die Farbe , und dort, wo Möbel und Teppiche drauf sind, bleibt die ursprüngliche FArbe. Die normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten.
...oh das geht ja schnell hier. Danke für die Antwort. Da bin jch ja beruhigt nun:-)
Nicht nur PVC-Böden verändern durch Lichteinfall etc. die Farbe, auch Holz- und Teppichböden. Das fällt unter ganz normale Abnutzung und du musst den Boden keinesfalls deswegen ersetzen. Was anders ist, wenn du Schäden verursacht hättest und dann ist auch nur der aktuelle Restwert zu ersetzen (Abzug neu gegen alt).
Der Bodenbelag geht dich nichts an, sofern du ihn nicht grob fahrlässig beschädigt hast. Das ist Sache des Vermieters. Dass sich Verfärbungen ergeben durch Teppiche oder Gegenstände ist bekannt und kein Grund für Beanstandungen.
Die Verfärbung des PVC Belages entsteht durch den Lichteinfall des Dachfensters. An der Stelle, auf der die Brücke lag, kam kein Licht auf den PVC-Belag und so behielt er seine ursprüngliche Farbe. Der Rest des Belages ist dem Tageslicht ausgesetzt, was im Laufe der Zeit farbliche Veränderungen hervorruft. Das ist völlig normal und kein Grund zur Reklamation seitens des Vermieters. Du musst den PVC-Belag nicht austauschen . Das sind gebrauchsmässige Veränderungen welche der Vermieter hinnehmen muss. Er darf auch keine Einbehalte bei der Mietkaution für diesen Fall vornehmen.