Wohnungstürschloss defekt (Mitnehmer im Schloss defekt) Schlüsseldienst geholt, wer zahlt?

3 Antworten

Das defekte Bauteil fällt m. E. nicht unter Kleinreparaturen und ist deshalb ist die Reparatur nicht vom Mieter zu bezahlen.

Ich nehme an, es geht um den Schloßzylinder, der defekt ist. Vermutlich kostet der Austausch des Schloßzylinders so wenig, dass das unter Kleinreparaturen fällt.

Sofern es im Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel gibt, muss der Mieter bezahlen.

Wenn jedoch der Schlüsseldienst zu diesen ganz teuren Diensten gehört, die in den "Gelben Seiten" üblicherweise ganz am Anfang im Alphabet stehen, wird das mit der Betragsgrenze bei Kleinreparaturen nicht reichen.

Nachdem der Schlüsseldienst wieder abgezogen ist, wird der Vermieter informiert. Dieser wird sich darum kümmern, dass die Reparatur so klein wie möglich ausfällt und vermutlich einen anderen Dienst beauftragen oder den Zylinder selbst austauschen. Folge: Kleinreparatur (s. o.)

Der Einsatz des Schlüsseldienstes zum Not-Öffnen der Tür geht erst einmal zu Lasten Deines Freundes. Erst wenn eindeutig geklärt ist, dass es reine Abnutzung war, die zu dem Problem geführt hat, kann das Aufsperren dem Vermieter angelastet werden. Das wird schwer, denn möglicherweise wird man dem Mieter vorhalten, dass er den Zylinder nie gepflegt (geölt) hat.

Du irrst, es ist nicht der Zylinder sondern ein Bauteil des Schlosses.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

MfG

Johnny

Der Vermieter wurde vorher konsultiert.