Wohnungstausch,rechtlich?

7 Antworten

Du kannst nicht einfach so deine Wohnung tauschen. Es entscheidet immer noch der Vermieter, an wen er seine Wohnung vermietet. 

Dies wäre die richtige Vorgehensweise:  Kündigung der Wohnung, aber natürlich erst, wenn du einen Mietvertrag für die neue Wohnung in der Hand hast.  Nachmieter vorschlagen. Entweder schließt der Vermieter mit dem Nachmieter einen neuen Mietvertrag - auch durchaus zu geänderten Konditionen - oder eben nicht.

Eine andere Vorgehensweise gibt es nicht.

Absurd ist, was Du meinst.

Ich kann doch meine wohnung nicht auf gut Glück kündigen ohne zu wissen ob der den ich vorschlagen würde die wohnung überhaupt bekommt.

Dir bleibt aber rein rechtlich gar nichts anderes übrig, wenn Du einen Wohnungstausch zustande bringen willst.

Müsste man da keinen Anspruch auf einen Ansprechpartner haben. 

Du hattest doch eine, wenn auch unfreundliche, Ansprechpartnerin. Sie hat Dir gesagt, was Sache ist und mehr kann Dir ein symphatischer, netter "Seelsorger" in der Verwaltung Deiner Wohnungsgesellschaft auch nicht sagen. Höchstens in anderem Ton.

Schliesslich zahle ich Miete.

Aber wofür? Für die Nutzung einer ganz bestimmten Wohnung, aber nicht für Service der Verwaltung drum herum. Deine Wohnungsgesellschaft ist alles andere, als ein "ADAC für Mieter". Es ist eine börsennotierte Gesellschaft, deren einziges Streben die Gewinnmaximierung ist und nicht das Seelenheil ihrer Mieter.

Und es ist doch deren Aufgabe soch damit zu befassen?

Was die Dame im "Service" auch kurz und knapp getan hat.

Vllt kennt sich jemand aus . Für mich ist das so wie sie das meint
absurd. Danke

Dass Dir das so vorkommt, kann ich verstehen, denn Du willst doch nur die Wohnung mit jemand tauschen, der Dir als genauso zuverlässig und nett bekannt ist, wie Du Dich selbst einschätzt.

Deine Wohngesellschaft sieht das aber anders:

Um mit jemand anders einen Mietvertrag über eine Wohnung abschließen zu können, muss der Mietvertrag für die betreffende Wohnung erst einmal gekündigt sein. Daraus entsteht dann eine Neuvermietung, wobei der Mietinteressent erst einmal genau abgecheckt werden muss, ob man die Person überhaupt als Mieter haben will. So, wie jeder Mietinteressent erst einmal abgecheckt wird. Jede Neuvermietung bedeutet bei der Gesellschaft ansonsten auch eine höhere Miete, denn Neuvermietung ist eine der wenigen Gelegenheiten, wo man problemlos eine höhere Miete verlangen kann, wenn diese ansonsten schon an der Oberkante des am Markt möglichen ist.

Es tut mir leid, aber einen einfachen Wohnungstausch gibt es bei Deiner Wohnungsgesellschaft sicher nicht und sie muss sich auch nicht damit befassen.

Du hast wohl recht, weisst du denn vllt noch wenn ich die wohnung kündige und er eine absage bekommt. Ob ich die Kündigung zurück ziehen kann? Also ob sowasüberhaupt geht? 

@Cherrybaby23

Kündigungen kann man nie zurück ziehen. Allenfalls kann man einen neuen Mietvertrag für die gleiche Wohnung abschließen, aber dann wahrscheinlich zu schlechteren Konditionen. Wenn Dich die Vermieter aber lieber los werden wollen, geht da nichts mehr.

@bwhoch2

Vielen Dank 😊👍

Du hast einen Mietvertrag, dessen Beendigung einer Kündigung bedarf. Und nein, es ist nicht die Aufgabe deines Vermieters sich mit deinen Sonderwünschen zu befassen.

Tauschen sieht das Vertragsrecht nicht vor. Das Leben ist halt doch kein Ponyhof, wo man mal eben das Pferd tauschen kann...

Danke, dass weiss man halt alles vorher nicht. :-)

@Cherrybaby23

Das weiß man, wenn man Verträge liest, bevor man sie unterschreibt - oder ggf. auch danach..

Du kannst nicht einfach die Wohnung tauschen und der Vermieter muss auch niemand den Du vorschlägst akzeptieren ...

Wohnungstausch funktioniert eigentlich nur, wenn beide Wohnungen bei derselben Gesellschaft (dem gleichen Eigentümer) sind

du hast auch keinerlei Anspruch auf Wohnungstausch, wenn der Vermieter nicht mitspielt ...

es kann sogar sein, dass bei der Gesellschaft eine Warteliste besteht und diejenigen die draufstehen bevorrechtigt sind die Wohnung zu bekommen ....

Nein, das ist nicht absurd!

Du kannst gerne einen Nachmieter vorschlagen. Ob dieser aber angenommen wird, liegt alleine in der Entscheidung des Vermieters.

Ja das verstehe ich das die das entscheiden! Aber es geht darum, ob man diese sache nicht vorher klären kann bevor ich kündige das finde ich absurd.

@Cherrybaby23

Die wollen das im Vorfeld nicht klären, weil die sich erst mal die potentiellen Nachmieter anschauen wollen und sich dann den passendsten aussuchen.

Dazu muss die Wohnung ausgeschrieben werden und das können die erst nachdem du gekündigt hast.

@Cherrybaby23

Das hätte man bereits klären können, bevor du da mit einem Tauschpartner aufläufst.  Dann hätte man dir die Infos schon vorher geben können. Aber du stellst die HV vor vollendete Tatsachen, die überhaupt nicht in deine Entscheidungsbefugnis fallen, und beklagst dich dann, dass die nicht mitspielen.  Du kannst nicht über fremdes Eigentum bestimmen!