Wohnungssuche,muss man Katzen erwähnen?

9 Antworten

Es gibt zur Haltung von Katzen kein Gesetz, aber dafür gibt es Urteile.

Ist im Mietvertrag die Haltung einer Katze oder eines Hundes durch den Vermieter zustimmungspflichtig, dann muss der Mieter um Erlaubnis nachfragen.

Erlaubt der VM Tierhaltung, lasse diese im Mietvertrag eintragen.

Oftmals wird die Tierhaltung, wenn ein VM einen Mieter will, erlaubt, aber auf die beiden Stubentiger beschränkt.

Dies kann dann so gestaltet werden, dass der VM die Haltung von beiden Katzen bis zu deren Ableben erlaubt, danach aber keinen Ersatz.

Klare Ansage deshalb an den VM.

Wohnungkatzen und alle Käfig- und Aquarientiere darf man auch ohne Genehmigung halten, es sei denn, die Nachbarn beschweren sich über Lärm, Dreck oder Geruch. Man sollte aber den Vermieter informieren.

Das mit den Katzen stimmt so nicht.

Du solltest die Katzen auf jeden Fall angeben. Wenn im Mietvertrag ausdrücklich Haustierhaltung verboten ist, oder nur mit Genehmigung des Vermieters, solltest Du Dich daran halten. Ehrlichkeit ist in solchen Dingen auch wichtig. Wenn es später Ärger gibt, leiden Deine Katzen darunter und / oder Du mußt Dir wieder eine neue Wohnung suchen. Und es kommt früher oder später sowieso raus. Es gibt immer "freundliche, neugierige" Nachbarn. Sprich mit Deinem neuen Vermieter, die meisten haben nichts gegen Katzen einzuwenden.

ein Haustierverbot im Mietvertrag ist rechtlich nicht haltbar.

Leider kann der Vermieter selbst bestimmen ob er Tiere duldet oder nicht . Wenn du es nicht sagst und er es früher oder später eh herausfindet hat es auch keinen Sinn . Er/Sie kann dich und deine Kater dann wirklich rauswerfen . Das Gesetz (glaube ich jedenfalls) hat entschieden das jeder besitzer das selbst entscheiden kann . Nur wenn die Mieter sehr hartnäckig sind , wird die Behörde eingeschaltet .

LG Evaxi

Und was ist daran leider?

@Romjia

Na weil es SCHADE ist !

Man liest die unterschiedlichsten Sachen bzgl. Angabe von Katzen. Du kannst Glück haben und dein neuer Vermieter akzeptiert sie einfach, kannst aber auch Pech haben und dein neuer Vermieter macht einen Aufstand und verlangt die Weggabe. Besser ist es, die Katze(n) anzugeben, dann bist du auf der sicheren Seite. Nicht, dass du noch deine Wohnung verlierst.