wohnungsräumung nach todesfall durch den vermieter
Hallo, vor 10 Tagen habe ich leider mit Hilfe der Polizei (habe sie wegen seltsamen Geruch und weil ich den Nachbar nicht mehr gesehen hab gerufen) meinen Nachbarn tot in seiner Wohnung gefunden. er lag wohl schon Ca 4-5 Tage dort ,dementsprechend auch der Geruch. Ich habe nun echt schön Probleme durch den Flur zu gehen ,habe 1 Woche lang nichts essen können,..also das ganze hat mir schon zugesetzt! Nun ist meine Frage,in welchem Zeitraum muss denn eine solche Wohnung geräumt werden ? Die vermieterin muss ja sicher eine Firma beauftragen da er ja länger dort lag und die Polizei auch noch sagte,das es eine vollgemüllte messie Wohnung sei.also für mich Villt natürlich,je schneller desto besser dann geht es mir danach Villt besser und natürlich können sich ja sonst sicherlich auch Schädlinge bilden.danke im voraus für eure Hilfe!!
3 Antworten
So eine Beräumung sollte "zeitnah" erfolgen. Falls deine Vermieterin nicht aus der Knete kommt und dier Geruch aus der Nachbarwohnung nicht auszuhalten ist, drohe eine Mietminderung an. Ich würde dir jetzt, ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht, ca. 10 % empfehlen.
Wegen deiner psychischen Probleme kannst du dich bei einem entsprechenden Arzt behandeln lassen. Da kann man ja niemandem dafür schuldig machen.
Es gibt da keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, aber ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und mal fragen wann es soweit ist.
Innerhalb welchen Zeitraums die Wohnung nun geräumt werden muss, vermag ich konkret nicht zu sagen. Bedenke aber bitte, dass hier zunächst einmal mögliche Erben ermittelt werden müssen, also zum Beispiel ein Erbschein ausgefüllt werden muss. Der Vermieter kann ja nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen, ohne vorher geklärt zu haben, ob hier mögliche Erbe noch Ansprüche geltend machen ....