Wohnungskaution- Übernahme durch den Jobcenter

2 Antworten

Wenn du schon ALG - 2 bekommst,hast du doch von Anfang an gewusst,das dieser Betrag als Kaution fällig wird und hättest dementsprechend gleich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen können !

Dann musst du das jetzt nachholen,dann legst du etwas schriftliches in Kopie vom Vermieter bei,das er bis zum ..... die Kaution oder die Bürgschaft vom Jobcenter haben möchte.

Wer weißt eine Antwort, bitte?!

Das Jobcenter. Hast Du die Übernahme der Kaution dort beantragt?

Hallo, bin vor kurzem umgezogen, beziehe Arbeitslosengeld und der Vermieter verlangt die Kaution von mir.

Was heißt vor kurzem und wie hoch ist die Kaution?

So was klärt man, wenn man ALG bezieht, vorher mit dem Jobcenter.

tiniundmitzi 
Fragesteller
 21.10.2014, 20:24

Der Umzug war vor 3 Monaten, hatte vom Vermieter eine Gnadenfrist bekommen bis jetzt...dachte, ich würde inzwischen einen Job bekommen und selber zahlen oder das Geld auftreiben. Es hat nicht geklappt. Übrigens, hatte mir der Vermieter den Tipp gegeben beim Jobcenter den Antrag zu stellen! (wollte mich aber trotzdem vorher hier informieren). Die Kaution beträgt 446 € und beziehe AlG2.

Danke schon mal für die Antwort!

anitari  22.10.2014, 09:34
@tiniundmitzi
Übrigens, hatte mir der Vermieter den Tipp gegeben beim Jobcenter den Antrag zu stellen!

Ich wiederhole:

So was klärt man, wenn man ALG bezieht, vorher mit dem Jobcenter. Ich glaube kaum das das Jobcenter nachträglich die Kaution übernimmt.

Die Kaution beträgt 446 €

Sind das mindestens 2 Kaltmieten bedenke das Dir der VM bei Nichtzahlung spätestens zusammen mit der Miete 3 Monate nach Mietbeginn fristlos kündigen kann.

tiniundmitzi 
Fragesteller
 22.10.2014, 15:18

...so etwas klärt man mit dem Jobcenter vorher..? Was wenn man es als entwürdigend findet, die Abhängigkeit vom Amt? Und versucht die Angelegenheit selber zu klären (wie schon erwähnt: hatte Aussicht auf einen Job, leider erfolglos geblieben und mich verschulden wollte ich nicht). Jetzt ist der Ernstfall eingetreten und hatte eine Lösung gebraucht...die ich übrigens ohne Ihre arroganten und unsensibleren Kommentaren bekommen habe!!! Zur Ihrer Info und für die Zukunft (für meinen Mitleidenden): der Jobcenter gewährt eine Erklärung (Sicherheitsleistung) in schriftlicher Form, diese Garantie ist für den Vermieter ausreichend und bedarf keine Kautionszahlung. In diesem Sinne, danke für Nichts!