Wohnungskauf mit Vor-/Rückkaufsrecht?

8 Antworten

Rückkaufsrecht bedeutet ja nicht, dass Du verpflichtet bist, bei der Trennung tatsächlich zu verkaufen.

Vielmehr hätten die Eltern die Möglichkeit die Immobilie zu erwerben, wenn Du tatsächlich verkaufen willst.

Warum willst Du die Immobilie kaufen? Geht es nur um die Mieteinahmen?

Wenn ja, würde ich mich mal mit dem Thema Nießbrauch beschäftigen. Hier bleiben die Eltern Eigentümer laut Grundbuch, allerdings bist Du wirtschaftlicher Eigentümer.

Wenn tatsächlich gekauft werden soll, würde ich das Thema mal mit einem Notar besprechen. Ein solcher Rückkaufvertrag muss mit ziemlicher Sicherheit notariell beurkundet werden.

Wir wollen später selber einziehen, die Eltern wollen das die Wohnung in der Familie bleibt und weil meine Freundin Studiert will Sie noch nicht einziehen deshalb bleibt sie noch vermietet

Ihr Vater möchte die Wohnung nicht mehr an der "Backe" haben deshalb möchte er Sie jetzt schon abgeben, seine Frau hängt an der Wohnung deshalb soll Sie in Familien besitz bleiben

man kann alles mögliche vereinbaren, worauf man so lust hat, solange es nicht irgendwie illegal ist oder gegen die guten sitten verstößt

das kann man vereinbaren, aber zb nicht, dass du mit deiner schwiegermutter schlafen musst, wenn die beziehung in die brüche geht

aber solche dinge gehen, solange beide das wollen, kann man sehr viel vereinbaren

ist die wohnung denn viel günstiger als marktwert?

Das Problem ist aber, wie man etwas - unabhängig von guten Sitten - wirksam vertraglich fixiert. Gerade im Grundstücksrecht ist das nicht ganz einfach. Der Notar ist hier vermutlich unumgänglich.

@ChristianLE

immobilienverkäufe bedürfen eh eines notares

@Wurmfalle

Korrekt. Hier gilt es aber herauszufinden, ob ein solcher Vertrag hinsichtlich eines Rückkaufs schon eines Notars bedarf.

@ChristianLE

ich denke schon, wenn sie das vorkaufsrecht ins grundbuch aufnehmen wollen

@ChristianLE
Hier gilt es aber herauszufinden, ob ein solcher Vertrag hinsichtlich eines Rückkaufs schon eines Notars bedarf.

Diese Überlegung ist unlogisch. Für den Verkauf an sich braucht es ja schon einen Notar, auch ohne Rückkaufsrecht. Letzteres kommt dann nur noch dazu im Vertrag.

Naja nicht viel Günstiger aber ein wenig günstiger

Du kaufst die Wohnung und es wird den Schwiegereltern ein Vorkaufsrecht eingeräumt; dabei gleichzeitig auch die Wertfeststellung verbindlich festgelegt. Auch wichtig festzuhalten, in welchem Zeitraum ab der Trennung das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden muss.

Dieses Vorkaufsrecht sollte auf Auflassung im Grundbuch nachrangig zu irgendwelchen Grundschuldabsicherungen stehen.

Dieses Konstrukt funktioniert aber nur, wenn du den marktüblichen Preis entrichtest. Sobald es heisst "20% weniger, weil du unser Schwiegersohn bist" beginnt der Ärger geradezu zwangsläufig im Verkaufsfall.

Und für den Fall, dass ihr heiratet, sollten hier noch Vereinbarungen bzgl. Zugewinn u.ä. getroffen werden.

Ein Rückkaufsrecht gibt es tatsächlich, welches sogar im Grundbuch eingetragen werden kann. Sprecht den Notar beim Verkauf einfach darauf an. Er wird euch weitergehend über die Details beraten.

Da der Rückkauf ja dann wieder Kosten verursacht (Notar, Grunderwerbssteuer) könnte man auch über andere Lösungen nachdenken. Der Vater möchte sich nicht mehr um die Wohnung kümmern müssen schreibst du. So könnte man auch vereinbaren, dass du vorläufig erst mal Verwalter der Wohnung bist im Auftrag und dafür eine Vergütung aus den Mieteinnahmen bekommst. Das nur als Idee, vielleicht fallen euch noch weitere Möglichkeiten ein.

Ohne diese Regelung möchten Sie die Wohnung nicht verkaufen was kann man da sonst noch für Regelungen treffen ????

Vereinbart doch schriftlich was immer Ihr wollt und haltet das im Vertrag fest. Dafür sind Verträge schliesslich da.