Wohnungskauf - Darf der Verkäufer die Anzahlung (Reugeld) verwenden?

2 Antworten

Der Verkäufer kann über das Geld erst einmal frei verfügen. Wenn es dann alllerdings (aus welchem Grund auch immer) nicht zum Vertrag kommt, muss er diese Anzahlung natürlich zurück zahlen. Die Anzahlung dient ja nur der beiderseitigen Sicherheit, dass ein Vorvertrag gilt. Wirklich rechtsverbindlich ist sowieso nur der Notarvertrag.

striezl 
Fragesteller
 16.03.2013, 21:12

Ja aber der Vorverkaufsvertrag ist ja praktisch sozusagen eine Sicherheit, dass falls ich mich im letzten Moment umentscheide dass der kunde eine sicherheit hat, praktisch die Anzahlung. Aber wäre diese Anzahlung eben nicht nur ne Garantie? eine sicherheit, die er erst in anspruch nehmen darf sobald entweder ich gekauft habe oder vom vorvertrag zurücktrete? Und ist das überall so oder von Land zu land verschieden? bin aus italien und kann mich diesbezüglich erst am montag schlau machen, wollte zuvor nur mal ein paar meinungen einholen.

Ich verstehe dieses Prinzip nicht wirklich, weil es für den Kaufvertrag einer Immobilie hier keine rechtliche Wirkung hat. Aber ich glaube in Italien macht man es so, weil man mit dem Besuch beim Notar gleich Eigentümer wird, daher gibt es dort eine größere Anzahlung. Hier geht es anders zu. Hier zahlst du erst nach der Auflassungsvormerkung, oder aufs Notaranderkonto (conto fiducario ;-)).

Wenn es einen Anzahlung auf den Kaufpreis wäre, müsste dies notariell beurkundet werden. Wenn Du eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet hast, kann er damit machen was er will, egal ob Vorvertrag oder nicht, weil so ein Vertrag unwirksam wäre.

Regelt der Vorvertrag eine Art schuldrechtliches Verhältnis, sprich dass er dir die Immobilie für das Geld verspricht, dann gibt es auch eine Regelung für die Rückzahlung.