Wohnungsgesellschaft will mein Einverständnis zur Mieterhöhung, wozu braucht sie das?

6 Antworten

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Mieter dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen müssen, bevor es wirksam werden kann. Vermieter können nicht einseitig den Mietvertrag, sprich hier Miethöhe, ändern. Stimmt der Mieter nicht zu, darf der Vermieter auf Zustimmung klagen. Zahlt der Mieter die neue Miete, hat er zugestimmt. Er kann auch mündlich oder per SMS etc. zustimmen, die Form ist ihm vorbehalten.

Er darf natürlich auch widersprechen oder kündigen. Das spätestens bis zum Termin der geplanten Mieterhöhung.

Näheres zur Problematik kannst du gut und gerne m BGB nachlesen.

PS: In welcher Form erfolgte das Mieterhöhungsverlangen und mit welcher Begründung? Wann war die letzte Mieterhöhung?

Ohne Aufforderung zur Zustimmung ist ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam!

Die bisherigen Mieterhöhungen waren vermutlich die Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlung. Dafür braucht es kein "Verlangen". Eine Erhöhung der Kaltmiete hingegen bedarf der Zustimmung des Mieters.

Diese kann per Brief oder mündlich erfolgen, aber sie kann auch durch Zahlung ab dem angefragten Zeitpunkt erfolgen.

Zahlt man nicht die erhöhte Miete oder lehnt man die Erhöhung ab, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Der Mieter kündigt, um sich eine andere Wohnung zu suchen.

2. Der Vermieter klagt auf Zustimmung, wenn das Mietverhältnis fortbesteht. Die Klage wird Erfolg haben, wenn die Voraussetzungen für die Mieterhöhung rechtlich vorliegen und die neue Miethöhe im Rahmen des Ortsüblichen oder knapp darüber liegt.

3. Der Vermieter läßt die Miete, wie sie ist, was aber wohl kaum zu erwarten ist.

Aber wenn sie es dürfen wozu muss ich es dann erlauben? 

Weil,wie albatros das schon erwähnt, vorgeschrieben ist.

Bisher haben sie das auch einfach so gemacht und das so ziemlich jedes Jahr.

Wenn es kein Staffelmietvertrag ist, dann darf die Miete:

1. Nur nach 15 Monaten nach der letzten Mieterhöhung erhöht werden

2. Aber auch nur maximal 20% in drei Jahren; in begehrten Gegenden sogar nur 15%

Wann war die letzte Mieterhöhung, wie hoch war die Miete davor und um wie viel € wurde die Miete erhöht und wie viel soll jetzt die Miete erhöht werden?

Vertragsinhalte dürfen nicht einseitig geändert werden.

Dem Mieterhöhungsverlangen musst du daher n. § 558b II BGB "bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens
zustimmen", andernfalls kann der VM "auf Erteilung der Zustimmung klagen".

Oder du lehnst die Mieterhöhung schriftlich ab, dann käme dies deiner Kündigung gleich.

Bisher haben sie allenfalls deine Betriebskostenvorauszahlungen erhöht, das dürfen sie kraft Gesetz ohne Zustimmung, § 560 BGB.

G imager761

Hast Du denn die Mieterhöhung bezahlt, oder weiterhin die bisherige Miete? Wenn Du auf das Schreiben bezüglich Einverständniserklärung nicht reagiert hast, steht bestimmt irgendwo, daß es als Anerkennung gilt.

Ignoranz des Mieterhöhungsverlangen ist mit Sicherheit keine ZUSTIMMUNG!

@Gerhart

Wenn jeder Mieter einfach nicht antworten würde, müßten viele Vermieter erst klagen, viel Arbeit für die Gerichte.

@Liesche

Entweder zustimmen, oder widersprechen oder kündigen. Zahlung bedeutet Zustimmung.

Da kann es natürlich Arbeit für Gerichte geben. Das ist nun mal gesetzlich so geregelt.

Schweigen heißt nicht zustimmen!

@albatros

Stimmt  natürlich!