Wohnungsgeberbestätigung wer muss es ausfüllen..Z.b ich hab ne Wohnung gemietet muss ich es ausfüllen oder der Vermieter Z.b SAGA GWG?

2 Antworten

Ab dem 01.11.2015 muss die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber wieder
bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder
meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit
diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen
Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes
ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der
Mietvertrag reicht nicht aus).

Wer ist in diesem fall der Wohnungsgeber? Z.b die SAGA GWG oder wer?

@yusuf555

Genau der Vermieter oder sein Vertreter die Genossenschaft/Verwalter.

@Kreidler51

Manche schreiben der Wohnungsgeber ist der Mieter...

@yusuf555

Das ist der Wohnungsnehmer.

der Vermieter; er unterschreibt auch dafür. Damit kannst dich bei der Stadt ummelden.

Wer ist in diesem fall der Wohnungsgeber? Z.b die SAGA GWG oder wer?