Wohnungsgeberbestätigung für EU-Bürger immer Pflicht in Deutschland?
Zum 1. November 2015 trat bundesweit ein neues Meldegesetz in Kraft. Es enthält auch eine wichtige Änderung für Mieter: Die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung) wurde wieder eingeführt. Das heißt: Mieter müssen bei der Anmeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen.
Meine Frage ist nun: Wenn ein Franzose z.B. in Berlin eine Wohnung mietet, weil er dort zeitweise beruflich tätig ist aber in Frankreich schon einen Wohnsitz hat, muss er seine berliner Wohnung überhaupt beim Einwohnermeldeamt anmelden? Denn er muss doch in Berlin keinen Wohnsitz anmelden, nur weil er eine Wohnung dort hat, oder? Und wenn er dies nicht tun muss, dann ist doch eine Wohnungsgeberbestätigung gar nicht notwendig, oder?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Doch, er muss beim Einwohnermeldeamt dort seinen Zweitwohnsitz anmelden. Das ist Gesetz.
Manche Städte verlangen auch Zweitwohnsitzsteuern.
Und ich glaube in Berlin ist das auch der Fall.
sobald er eine Wohnung anmietet, sei es nur als 2. Wohnsitz
das WER spielt keine Rolle, gerade dann, die Fa. will diese Ausgaben absetzen können, die Fa. ist dann gleichzeitig Vermieter - dazu müsste er die Erlaubnis des eigentlichen Vermieters zur Untermiete haben.
Die "Mieter" wechseln sehr häufig
Gilt dies auch, wenn eine Firma für Ihre Arbeiter die Wohnung anmietet?