Wohnungseigentum Arbeitszeiten bei Sanierung.Lärm ohne Ende

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Der DMB schreibt dazu recht umfangreich wie folgt:

Der Klassiker beim Mietstreit. Immer wieder kommt es zu Streitereien, wenn es um die richtige Lautstärke geht. Nichts ist so subjektiv wie der Lärmpegel. Während der Eine sich über ein bisschen Leben freut, ärgert sich der andere schon, wenn nur Kinder spielen.

Daher gibt es hier schwer konkrete Regeln aufzustellen. Auch der Maßstab Zimmerlautstärke ist nicht exakt, da es vom umgebenden Lärm, zum Beispiel dem Straßenlärm abhängt, ob ein Geräusch aus einem Zimmer nach außen dringt. Es gelten aber nach wie vor die üblichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr für das Einhalten der Zimmerlautstärke.

Nicht alle lauten Geräusche können verboten werden Nicht jedes Geräusch, das stört, ist deshalb auch gleich verboten. Viele Geräusche muss man hinnehmen, entweder, weil sie ortsüblich oder unvermeidbar sind. Dazu gehören lärmende Kinder ebenso wie die üblichen Verrichtungen in Haushalt oder Badezimmer. Sogar Heimwerker sind in der Regel unvermeidlich.

Renovierungsarbeiten und Heimwerker müssen akzeptiert werden Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten verursacht wird, z.B. durch eine Bohrmaschine oder eine Parkettschleifmaschine, muss hingenommen werden. Renovierungen sollte man dennoch so organisieren, dass geräuschvolle Arbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Das Gleiche gilt für Geräusche von Haushaltsgeräten wie Staubsauger und Waschmaschine. Grundsätzlich sind jedoch beim Gebrauch dieser Geräte die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.

Es gibt kein Recht auf Party Wenn Sie eine Party feiern wollen, sollten Sie Ihre Nachbarn vorher informieren und um Verständnis bitten. Meistens reicht schon diese nette Geste. Noch mehr hilft es, den Nachbarn mit einzuladen. Dennoch bedeutet die Vorankündigung keinen Freibrief für übermäßigen Lärm. Wer feiert, sollte immer dafür sorgen, dass die Musik möglichst in Zimmerlautstärke bleibt und die Fenster geschlossen sind. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es erlaubt sei, einmal im Jahr eine lautstarke Feier in den eigenen vier Wänden durchführen zu können.

Musizieren in der Wohnung Außerhalb der Mittagszeit darf täglich 1,5 bis 3 Stunden, je nach Instrument, bis 20 Uhr musiziert werden. Auf die Qualität der dargeboten Musik kommt es dabei allerdings nur sekundär an. Musizierende Mieter sollten jedoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und zu Zeiten oder in Räumen spielen, wo die Nachbarn am wenigsten gestört werden. Am besten sprechen Sie diese Zeiten ebenfalls mit den Nachbarn ab.

Vermeidbare Lärmbelästigung mit Lärmprotokoll festhalten Wirklich unzulässig sind nur solche Geräusche, die ein normal empfindender Mensch nicht mehr erträgt und die vermeidbar sind: zum Beispiel überlaute Stereoanlagen, ungedämmte Trittgeräusche oder ständige, lautstarke Streitereien.

Bei der Beweisführung hilft ein sogenanntes Lärmprotokoll. Darin müssen Zeitpunkt sowie Art und Dauer der Belästigung genau aufgeführt sein. Daher sind auch Zeugen wichtig. Unter Umständen müssen sogar Sachverständige hinzugezogen werden.

Was können Mieter tun, die unter Lärmbelästigung leiden?

• Versuchen Sie mit dem Lärmverursacher eine gütliche Regelung zu finden, reden Sie mit ihm. Manchmal weiß Ihr Nachbar gar nicht, dass seine Geräusche stören. • Erst wenn alle Versuche einer gütlichen Regelung gescheitert sind, sollten Sie zu anderen Mitteln greifen, d.h. die zuständige Behörde informieren, z.B. das Ordnungsamt. Liegt eine Störung der Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr vor, so drohen den Verursachern Bußgelder. • Sie können vom Vermieter verlangen, dafür zu sorgen, dass der Mitmieter sich ruhig verhält. Denn der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß genutzt werden kann. Hört die Lärmbelästigung nicht auf, kann auch eine Mietminderung angebracht sein. Die Gerichte halten Mietminderungen von 10-20 Prozent für gerechtfertigt, wenn die Lärmbelästigung z.B. so stark ist, dass der Mieter nicht schlafen kann. • Auch Lärmbelästigungen durch Diskotheken, Gaststätten oder benachbarte Baustellen berechtigen zur Mietminderung.

Was können Vermieter tun? • Sie können den lauten Mieter auf Unterlassung verklagen. • Sie können vom lauten Mieter Schadenersatz verlangen, wenn andere Mieter deshalb die Miete gekürzt haben. • Sie können dem lauten Mieter kündigen. Vorher sollten Sie sich vom Haus- und Grundbesitzerverein beraten lassen.

Ruhezeiten Unabhängig von der Art des Lärms sollten Sie nach wie vor die üblichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr einhalten. In diesen Zeiten gilt: Zimmerlautstärke beachten!

habt ihr geregelte Ruhezeiten im Haus? Mittags? Abends nur bis....nach 20 Uhr sollten keine Arbeiten mehr vorgenommen werden und mittags ebenfalls eine Ruhezeit eingehalten. Firmen dürfen durcharbeiten, Privatleute nicht.

Nein, solange er die Ruhezeiten einhält kann er noch länger arbeiten.