Wohnungsdurchsuchung in einer WG?
Hallo,
gibt es eine spezielle Regelung, wenn die Polizei eine Wohnung einer Person durchsuchen möchte, aber diese in einer WG lebt?
Ich meine, man greift ja extrem in das Privatleben der anderen Mitbewohner ein, obwohl sie ja überhaupt nichts gemacht haben müssen.
Gibt es Unterschiede zwischen "normalen" WGs und Zweck-WGs? Oder sagt der Gesetzgeber, dass es egal ist, ob da auch andere Menschen mit dem Verdächtigen zusammenwohnen? Dass also gleich der gesamte Haushalt verdächtigt wird, weil einer davon etwas falsches gemacht haben könnte?
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Bei einer Wohnungsdurchsuchung werden die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht.
In einer WG wären das also sein WG-Zimmer, sowie alle Gemeinschaftsräume, zu denen der Beschuldigte Zutritt hat.
Im Regelfall sind die WG-Zimmer der Mitbewohner des Beschuldigten versperrt, und somit für ihn nicht frei zugänglich. Eine Durchsuchung der Räume würde in diesen Fällen nicht erfolgen.
Durchsuchungen in WGs sind eine rechtlich extrem heikle Geschichte. Im Regelfall werden solche Durchsuchungen nur unter Einbeziehung eines Richters durchgeführt.
Nur die Räume eines Beschuldigten dürfen durchsucht werden.
Bei den Durchsuchungen der Gemeinschaftsräume sollten Mitbewohner intervenieren und sagen, dass sie nicht damit einverstanden sind.
Es geht den Besuchungsbeamten nichts an, was im Kühlschrak ist.
wahrscheinlich haben die anderen dann Pech, die Wohnung wird durchsucht. aber natürlich nur bei wem etwas gefunden wird verdächtigt/eingebuchtet.