Wohnungsbesichtigungstermin
Mieter ist am Wochende nicht zu Hause - Auszugstermin 31.01.
Vermieter teilt Mieter mit, das am Sonntag ein Besichtigungstermin ist. Antwort von Mieter = Sorry bin da nicht zuhause - Termine gerne Mo/Di. möglich. Antwort von Vermieter = Kein Sorry! Besichtigung findet statt. An diesen Termin muss man sich doch nicht halten, oder?
Es wurden bereits 2 Termine durchgeführt. Einer Samstag um 20 Uhr ohne Ankündigung und einer Werktags mit grühzeitiger Angekündigung. Bei Termine hat der Mieter zugelassen.
11 Antworten
Nein musst Du nicht, da Du dem Vermieter mitgeteilt hast, das Du nicht zu HAuse bist. Er allein darf auch nicht in die WHG ohne Deine Erlaubnis. Fall er einen Schlüssel hat, Schloss tauschen.
Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung.
Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren.
Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Der Vermieter ist verpflichtet von seinem Besichtigungsrecht schonend Gebrauch zu machen. Sprich er muß sich nach dem Zeitplan des Mieters richten, nicht umgekehrt.
Nein, den Termin muss der Mieter nicht einhalten...
Da hast du als Vermieter schlechte Karten. Gehst du trotzdem rein, verletzt du das Gundrecht "Unverletzlichkeit der Wohnung" laut GG.