Wohnungsbesichtigungstermin

11 Antworten

Nein musst Du nicht, da Du dem Vermieter mitgeteilt hast, das Du nicht zu HAuse bist. Er allein darf auch nicht in die WHG ohne Deine Erlaubnis. Fall er einen Schlüssel hat, Schloss tauschen.

Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung.

Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren.

Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Der Vermieter ist verpflichtet von seinem Besichtigungsrecht schonend Gebrauch zu machen. Sprich er muß sich nach dem Zeitplan des Mieters richten, nicht umgekehrt.

Nein, den Termin muss der Mieter nicht einhalten...

Da hast du als Vermieter schlechte Karten. Gehst du trotzdem rein, verletzt du das Gundrecht "Unverletzlichkeit der Wohnung" laut GG.