Wohnungsbauprämie - kann man die auch bei verschiedenen Bausparverträgen beantragen?

1 Antwort

Beantragen ist in soweit kein Problem, als daß man unter den Einkommensgrenzen für die zu beantragende WoP liegt. Die maßgebliche Einkommensgrenze für Alleinstehende beträgt 25 600 Euro, für zusammenveranlagte Ehegatten 51 200 Euro. Bausparbeiträge und andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes sind insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1024 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten prämienbegünstigt. Die Versicherer, bei denen die Bausparverträge liegen, sollten Dir einen Antrag auf WoP zusenden, in diesem ist festzulegen, welcher Anteil in welchen Vertrag fließen soll. Bei mehreren Verträgen unterschiedlicher Anbieter muß man demnach im 2. Vertrag angeben, daß man z. b. eine Hälfte (von 512 Euro bzw. 1024 Euro) bereits anderweitig geltend machte.