Wohnungsanmietung,Jobcenter, anderer Bezirk

4 Antworten

Du musst dich in Wedding (bzw. JobCenter Mitte) neu anmelden, mit allen Unterlagen (allerdings weiß ich nicht, ob sie auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate noch einmal sehen wollen). Wichtig ist auch, dich zuvor polizeilich in der neuen Wohnung anzumelden, da du deinen Personalausweis mit der neuen Meldeadresse vorlegen musst. Ich denke, du musst im neuen JobCenter auch die Kaution noch einmal beantragen, zumindest ging das einem Bekannten von mir so, der den Stadtbezirk wechselte (auch wenn ihm zuvor das Kautionsdarlehen vom alten JobCenter zugesagt worden war - sie teilten ihm dann mit, dass sie nicht mehr zuständig seien). Gehe davon aus, dass du alle Anträge im neuen JobCenter stellst, auch den auf Erstanstattung. Die Zustimmung des alten JobCenters zur Anmietung musst du dort allerdings auch vorlegen (zumindest, wenn du zuvor eine eigene Wohnung hattest - wie es bei einer Erstwohnung aussieht, weiß ich nicht). Geh aber zuvor noch einmal mit den Wohnungsunterlagen in dein bisheriges JobCenter, teile ihnen deinen bevorstehenden Umzug mit und frage dort noch einmal nach, wie es weitergeht. Evtl. werden die Umzugskosten dort noch übernommen. Sie werden danach die Zahlung auf Grund deines Umzuges einstellen.

Du hättest deinen Umzug in einen anderen Bezirk vorher mit dem Jobcenter absprechen müssen!

Genau, die müssen das genehmigen. Sonst gibts für den Umzug keine Kohle.

@chemieprofi01

Es ist die 1. Wohnung und ich hab mir vorher die Bestätigung vom Jobcenter geben lassen, dass die Wohnung OK ist.

@jhuik

Gut, das hast Du oben nicht erwähnt.

Geh möglichst bald zu deinem bisherigen JobCenter mit allen Unterlagen, Mietvertrag usw.und bespreche das mit denen. Sag, Du hättest nicht gewußt, dass ein Umzug vorher mit denen abzusprechen wäre, weil es eben deine 1. eigene Wohnung ist. Dumm gelaufen.

Es ist die 1. Wohnung und ich hab mir vorher die Bestätigung vom Jobcenter geben lassen, dass die Wohnung OK ist.

gibts hier ne Möglichkeit für mich nicht bloß kommentare zu kemmentieren sondern ganz oben in der antwortliste zu stehen,?

Ich Denke mal,das Du die Erstausstattung im neuen Bezirk stellen musst,weil die bei Dir in der neuen Wohnung eine Besichtigung machen werden,um zu Prüfen,ob die Angaben auf Deiner Bedarfsliste für die Wohnung,auch zutreffend ist ! Für den Antrag dürfte der normale Weiterbewilligungsantrag ausreichend sein,die sind ja alle untereinander Vernetzt .