Wohnung wird zeitweise unbewohnbar gemacht durch handwerker - Miete?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mein Vermieter hat Handwerker zu mir in die Wohnung beordert, da ich ein Leck unter der Dusche habe. Voraussichtlich kann ich 2-3 Wochen nicht in meine Wohnung. Das Badezimmer wird komplett aufgerissen und auch die Küche. Für diese Zeit muss ich mir eine andere Unterkunft suchen. Wie sieht es aus, muss ich in der Regel die volle Miete für die Zeit bezahlen, auch wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Ist die Wohnung unbewohnbar, kann die Miete zu 100 % gemindert werden.

Ich habe die Handwerker ja nicht gerufen. Und wie sieht es aus mit dem Strom?

Zählerstand aufschreiben und das mit dem Vermieter abklären.

Hilfreich ist in solchen Fällen auch ein Mieterbund, der kann Ihnen ganz genau sagen, was Ihre Rechte sind.

MfG

Johnny

Bei einer unbewohnbaren Wohnung musst Du auch keine Miete zahlen...

Sowohl Strom als auch Ersatzunterkunft muss der Vermieter in Form von Schadenersatz zahlen...

Da kann aber etwas nicht stimmen. Nur weil im Bad und in der Küche gearbeitet wird, ist ja der Rest bewohnbar und eine Mietminderung und den Strom für eine etwaige Trocknung bezahlt doch die Gebäudeversicherung, die sich jeder Mieter ja leistet und mit der BK-Abrechnung auch bezahlt, oder?.