Wohnung verkauft wie lange kann ich noch drin wohnen?

8 Antworten

Wenn im Kaufvertrag nichts weiter vereinbart ist mußt Du spätestens raus wenn der Erwerber als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Der Käufer kann dir viel erzählen. Er kann dir wegen Eigenbedarfes kündigen, nachdem er im Grundbuch eingetragen ist. Das ist nicht automatisch zeitgleich mit der Zahlung des Kaufpreises. Erst dann kann er schriftlich die Kündigung aussprechen - mit Begründung. Je nach Wohndauer hast du natürlich auch eine Kündigungsfrist, an die sich auch der Käufer zu halten hat. Das wären 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren, zwischen 5 und 8 Jahren schon 6 Monate und bei mehr als 8 Jahren dann 9 Monate. Und daran gibt es nichts zu rütteln! Wenn nicht wegen Eigenbedarfes gibt es kaum einen Grund warum der Käufer dir kündigen kann. Ich gehe mal davon aus, dass du keinerlei Mietrückstände hast.

Wenn deine Wohnung aber erst jetzt in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde (also das Haus nicht als Ganzes verkauft wurde, sondern die Wohnungen einzeln) kann es durchaus auch eine Sperrfrist geben.


Nachtrag: Miete ist allerdings zu zahlen. Wie kommst du auf den Gedanken, keine Miete zahlen zu müssen?

Bitte richtig lesen Trudi. Fragesteller ist nicht  Mieter, sondern Eigentümer (noch).

@anitari

Ja, hab ich auch grad festgestellt.  schäm  Irgendwie hab ich gelesen : "..meine Wohnung wurde verkauft..."   Ich ziehe meine Antwort zurück und schäme mich in Grund und Boden  (oder so ähnlich)

"Habe meine wohnung verkauft. "

Wer steht jetzt als Eigentümer im Grundbuch drinnen?

"Dass ich zum Beispiel noch drei Monate ohne Miete drin wohne."

Nein so etwas gibt es nicht. So ein Eigentumsübertrag dauert ja ne schöne Zeit mit Notar usw. da kann sich der vorherige Eigentümer um eine neue Bleibe kümmern. 

Day Problem ist ich kläre die frage für bekannten. unzwar die haben die Wohnung verkauft. aber der Kaufvertrag kommt erst demnächst zustande. darum wollte ich mich informieren auf was sie recht hätten, den bevor sie gleich aus der Wohnung ausziehen, habe ich auch gedacht dass sie noch 3 Monate das recht haben in der Wohnung zu wohnen

@vssssv

aber der Kaufvertrag kommt erst demnächst zustande. 

genau da werden die genauen Modalitäten festgehalten, sogar von einem Notar höchstpersönlich.

@vssssv

habe ich auch gedacht dass sie noch 3 Monate das recht haben in der Wohnung zu wohnen

So ein Recht existiert nicht. Es ist Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

@Mignon1

@Mignion 1: Warum sollten sie das haben? Sie wissen doch, dass sie die Bude verkaufen wollen und müssen sich rechtzeitig um eine andere Unterkunft kümmern. Oder verkaufst Du Dein Auto und fährst dann erstmal noch 6 Monate damit auf Kosten des Käufers rum?

Im Kaufvertrag werden die Modalitäten für die Übergabe vereinbart. Üblich ist: Geld auf Notaranderkonto-Eintragung im Grundbuch-Schlüsselübergabe. Und für die Übergabe ist die Bude dann geräumt. Willst Du noch drin wohnen, musst Du das mit dem Käufer vereinbaren. Aber warum sollte der bezahlen, solange Du noch drin wohnen willst?

es kennt niemand den Wortlaut des Kaufvertrages. Wie ist das geregelt?

Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch steht solltest du draussen sein, oder zahlst ab da Miete. Er kann dir aber wegen Eigenbedarf kündigen. Also raus must so oder so.