Wohnung unrenoviert übergeben Renovierung?

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Der Mieter muss die Mietsache in dem Zustand übergeben, in dem er sie gemietet hat.

Eine unrenovierte Wohnung muss natürlich bei Auszug auch nicht gestrichen werden.

Allerdings muss der Mieter die Wohnung mit intakten Wänden zurückgeben. Sollten die Tapeten durch eine vielzahl von Dübellöchern zertrört worden sein, muss der Mieter den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Die Vermietung als "unrenoviert" berechtigt den Mieter nicht automatisch zum beschädigen oder entfernen der Wandbeläge, wenn dies nicht mit dem Vermieter abgesprochen wurde.

Da der Ofen offensichtlich zur Mietsache gehört, ist dieser auch wie erhalten zurückzugeben. Ist es dem Nachmieter nicht zumutbar diesen Ofen zubenutzen, ist der Mietern zum Schadenersatz verpflichtet.

Je nach Verschutzungszustand und Aufwand den Ofen zu reingen hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Mieter.

Bei den Wänden ist der Mieter zumindest für den gebrauchsfähigen Zustand der Wandoberflächen verantwortlich. Ist eine umfangreiche Vorarbeitung der Wände erforderlich um sie erneut tapezieren zu können, hat der Mieter für die anfallenden Kosten zu tragen, wenn er die Schäden nicht selbst beseitigt.

Unrenoviert übergeben und Du verlangst vom ausziehenden Mieter jetzt eine renovierte Übergabe...???? Was hast Du denn für einen Mietvertrag mit dem nach 7 Monaten schon wieder ausziehenden Mieter gehabt/gemacht?

Die Wände waren alle Einwandfrei er hat da jetzt mindestens 20 Schrauben drin, und eine Wand hat eine Flüssigkeit abbekommen. Desweiteren wurde ein Fensterrahmen zerbort. Er hat einfach eine neue Freundin gefunden und ist deswegen so schnell ausgezogen und hat einen Saustall hinterlassen.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass der Mieter eine Wohnung im frisch renovierten Zustand zurückgeben müsste. Auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das gilt insbesondere dann, wenn er eine unrenovierte Wohnung bekommen hat.

Schäden an der Mietsache muss der Mieter allerdings fachgerecht beseitigen. Da gehören auch Dübellöcher in den Wänden dazu. Der Ofen sollte auch halbwegs sauber sein, "versifft" ist eine ziemlich unspezifische Beschreibung eines eventuellen Mangels.