Wohnung ohne Wasseranschluss/Küche - Mietminderung?
Meine mit 235€ Kaltmiete (375€ warm) berechnete Wohnung (2 Zimmer, 28qm, eigenes Bad über den Hausflur) hat keinen Wasseranschluss. Ich muss jegliches Wasser aus dem Bad über den Hausflur holen. Vermietet wird das Objekt als "Wohnung, 3. Geschoss, 28qm, Bad mit Toilette, Keller".
Kochen und spülen ist hier fast unmöglich, die Nachbarn beschweren sich über Geruchs- und Lärmbelästigung durch das ständige Auf und Zu der Wohnungstür.
Die ist auch überhaupt keine "reguläre" (Vorschriftsmäßige?) Wohnungstür, sondern lediglich eine Zimmertür ohne Klinke außen, mit nachträglich angebrachtem Zweitschloss. Daher auch durch diese "Papptür" jedes Geräusch hörbar, im Winter zieht es durch etc etc.
Erfüllt diese Wohnung die Mindestansprüche zur Vermietung als Wohnraum?
->> Bitte nur antworten, wenn Du die Antwort WEISST. Die mutmaßlichen Antworten kenne ich alle schon. Danke !!
2 Antworten
Wieso wohnst Du da?
Dein Fehler war, diese Wohnung zu mieten. Eigentlich entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorschriften (Bauordnung).
Da du den Zustand bei Mietbeginn kanntest, ist jetzt eine Mietminderung so gut wie ausgeschlossen.
Suche dir schnellstens eine andere Wohnung und versuche dann wegen Unzumutbarkeit die Wohnung kurzfristig zu kündigen.
Du kannst/solltest mal bei dem zuständigen Bauamt dein Problem schildern. Möglicherweise ist diese Wohnung überhaupt nicht zur Vermietung zugelassen (und wird schwarz!) vermietet.
Die Höhe der Miete und der Betriebskosten ist bei diesem Zustand weit überhöht. Ich sehe hier einen Mietwucher. Seit wann wohnst du in dem Loch? Wie bist du zu dieser Wohnung gekommen?
Was ist mit Mietpreisbremse?