Wohnung nach vermietung, Selbstnutzung! Probleme mit Finanzamt?

5 Antworten

Von Änderungsvorschriften mal abgesehen: Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist in den Fällen von Dauervermietung grds. eine Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen. Klartext: Wenn Du an fremde Dritte dauerhaft vermietest/vermieten willst, kann rückwirkend kein Verlust gekürzt werden, a b e r : Vermietungsverluste werden nicht anerkannt, wenn der Stpfl. die Wohnung nur vorübergehend vermietet, um sie anschließend selbst zu nutzen. Ein Indiz dafür ist die Selbstnutzung innerhalb von 5 Jahren nach Kauf/Herstellung. Das ist jetzt leider Dein Problem, Du musst dem Finanzamt beweisen, dass Du nicht von Beginn an die Absicht hattest, die Wohnung selbst zu nutzen, sondern dass Du dauerhaft vermieten wolltest, sich jetzt allerdings die Umstände geändert haben, vgl. BFH v. 9.7.2002 BStBl 2003 II S. 695.

Was mir grad noch dazu einfällt: Du hattest ja einen unbefristeten Mietvertrag mit Deinen Mietern, oder? Dies wäre wohl ein Indiz für die beabsichtigte längere Vermietung. Wenn das Finanzamt hartleibig sein sollte, könnte man ggf. die Mieter bitten zu bestätigen, dass eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht geplant war.

@kegus

Beste Antwort - DH³

erst ab dem Zeitpunkt der Selbstnutzung entfällt.... Du solltest keine Probleme bekommen , ABER sag keinem vom FA etwas von deiner Oma

Was steht denn auf dem letzten ESt-Bescheid zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung drauf..

Vorläufig, da die Einkunftserzielungsabsicht noch nicht erkennbar ist, oder so ähnlich?

Dann sieht es mit den Verlusten für letztes Jahr schlecht aus.

Sind die Einünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht vorläufig festgesetzt, dann kann Dir das FA für das Vorjahr gar nichts.

Und wenn sich das Problem erst jetzt ergibt, haben wir als Betrachtungszeitraum auch 2 Jahre evtl. hast Du ja in 10 einen Gewinn erwirtschaftet???

>Finanzamt geld zurückfordern< warum sollte sie das nur angeben >wegen eigennutzung< sparst sogar die einnahmesteuern

Was hat das Finanzamt damit zu tun, wenn Du nicht mehr vermietest?

Zieh ein und fertig.

er hat die Befürchtung, dass seine bisherigen Werbungskosten VV rückwirkned gekürzt werden bei Unterstellung einer gewollten Selbstnutzung von Anfang an .

@Matti2

Hallo Matti2 und andere. danke zunächst mal für eure Antworten...Matti2 hat recht, mir geht es darum das mir das FA nicht unterstellt ich hätte das Bewusst gemacht! Also imho auch das Geld zurückfordert. aus dem Jahr 2009 und jetzt für 2010. (da war sie ja noch vermietet...im moment ja immer noch).