Wohnung mit EBK gemietet. Herd kaputt - wer zahlt?

3 Antworten

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

siehe: Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam. Die Folge einer unwirksamen Vertragsklausel ist dabei regelmäßig die, dass gar keine diesbezügliche Verpflichtung des Mieters mehr besteht.

Ich würde mich gar nicht lange rumärgern - einen Herd kaufen und den alten in den Keller stellten und selbigen beim Auszug wieder in die vorhandenen Küche stellen

das frage ich mich auch... am besten den alten im Keller lagern und dir das neue als Eigentum hinstellen. Das solltest du dem Vermieter sagen. Da die Geräte ja Leihgeräte sind, also nicht Gegenstand der Wohnung/Vermietrung wird das wohl gehen müssen..

Problem ist dann nur, dass der Herd dann beim Auszug immernoch defekt ist.

@Dirk300

Das ist dann nicht dein Problem :-)

Genau aus diesen Gründen halte ich von solchen Vereinbarungen gar nichts. Die Vereinbarung dürfte wirksam sein, weshalb Du hier tatsächlich für die Reparatur sorgen müsstest.

Ist er denn reparabel? Vielleicht ist ein Austausch gar nicht notwendig?

Ansonsten würde ich mir schnellstmöglich eine eigene Küche organisieren. Das könnte ein Fass ohne Boden werden