Wohnung mieten und jemand anderes drinne wohnen lassen

2 Antworten

Frag einfach mal einen Vermieter er müsste es wissen es gibt auch gute Internetseiten wo man sich Informieren kann.

Hallo dariotelli,

so einfach ist es nicht u. ist auf solche Weise nicht erlaubt. Du kannst höchstens eins machen: Daß du die Wohnung anmietest u. sie untervermietest. Mußt du aber dem Vermieter nach spätestens 3 Monaten melden. Du mußt dich logischer weise bei der Einwohnermeldebehörde, in der Stadt im Rathaus u. auf dem Land in der Gemeinde anmelden. Du kannst es so machen daß du die Wohnung die du für die Freundin anmietest u. untervermietest, als Nebenwohnsitz anmeldest u. in der Wohnung du jetzt bist, als Hauptwohnsitz ummeldest. Dann kannst du es umgehen, daß der Schufaeintrag des Vaters v. der Freundin herauskommt. Ehrlich gesagt, hörte ich noch nie, daß der Vermieter bei dem man eine Wohnung neu anmietet, sich bei der Schufa Auskunft einholt. Man muß höchstens seinen Verdienst/Einkommen nachweisen, daß der Vermieter sieht, daß man in der Lage ist u. es tut, regelmäßig also mtl. die Miete zu bezahlen. Es kann höchstens passieren, daß wenn der Vater beim Insolvenzgericht oder seinem Treuhänder/Insolvenzverwalter die neue Adresse der neuen Wohnung angibt, daß der Insolvenzverwalter oder Insolvenzgericht es dem Vermieter der neuen Wohnung meldet u. die Post dort hingesendet wird. Wenn der Vermieter dir die Wohnung gibt, dann frage ihn, ob du die Wohnung untervermieten darfst, weil du z. B. so u. so lange noch das letzte Ausbildungsjahr in so u. so machst u. dann wieder an den Ort zurückkehrst wo die neu angemietete Wohnung ist u. du da vor Ort an den Arbeitsplatz versetzt wirst. So lange willst du die Wohnung untervermieten. Der Vermieter muß doch nicht wissen ob es stimmt oder nicht. Aber dann hast ne Chance daß du die Wohnung anmieten kannst u. an deine Freundin untervermieten kannst. Dann soll der Vater deiner Freundin an dich die Miete überweisen u. du überweist die erhaltene Miete an den Vermieter. Daß der Vater die Miete der Freundin bezahlt, würde ich dem Vermieter gar nicht sagen. Geht in dem Fall den Vermieter nichts an, weil dann der Vater die Miete an dich zahlt u. du dann die Verantwortung übernehmen mußt. Dann brauchst du keine Bürgschaft mit Unterschrift übernehmen. Es würde ich niemals machen. Denn eine Bürgschaft übernehmen bedeutet, daß du im Falle der Mietausfälle für die Mietschuld gerade stehen mußt u. dafür bezahlen mußt. Eine Bürgschaft ist eine Schuld(en)anerkenntnis, daß man einverstanden ist, die Mietschuld zu bezahlen. Mach das niemals. Die Freundin ist volljährig u. du tust die Wohnung deiner Freundin untervermieten u. aus fertig. Du mußt dann mit der Freundin einen Untermietvertrag machen, wobei die Zahlungen mtl. an welchem Tag mtl. usw. geregelt sind. Es gibt schon vorgedruckte Mietverträge die man nur ergänzen u. z. T. zutreffendes ankreuzen muß. Die Mietverträge erhält man in Schreibwarengeschäfte u. mit Sicherheit im Internet als Ausdruck. Es geht dann in dem Fall den Vermieter nichts an, wie deine Freundin als deine Untermieterin die Wohnung finanziert. Nur die Adresse ihres Vaters darf im Mietvertrag nicht auftauchen u. nicht beim Vermieter landen. Dann passiert gar nichts. Dann sieht der Vermieter keinen Grund bei der Schufa nachzufragen. Wüßte ich ohnehin nicht, daß ein Vermieter ohne Kenntnis einer Insolvenz bei der Schufa nachfragen würde. Solange du ein regelmäßiges mtl. Einkommen nachweißen kannst, interessiert es den Vermieter nicht, welche Verhältnisse finanziell der Vater deiner Freundin hat. Man hat ein Recht darauf eine Wohnung unter zu vermieten. Aber frag den Vermieter vorher ob er es erlaubt u. tu so, als würdest du nur vorübergehend abwesend sein u. nach Ausbildung zurückkehren. Das merkt er doch nicht. Wenn du mal den Mietvertrag in der Hand hast, der Vermieter die Erlaubnis gibt u. deine Freundin dann in der Wohnung ist, ist es dem Vermieter egal u. wird er sich nicht darum kümmern. Nur eines ist: Sollte an der Wohnung etwas defekt sein, das der Vermieter reparieren muß, oder einen Installateur holen muß, oder der Vermieter Renovierungsarbeiten machen oder durchführen lassen muß, muß deine Freundin sich an dich wenden u. du mußt es der Freundin mitteilen u. du mußt mit anwesend sein, um dem Vermieter Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ja, anders kann ich mir das nicht vorstellen u. so sieht es mietrechtlich gesehen aus.