Wohnung mieten trotz schufa eintrag?

7 Antworten

Die Freundin soll sich vom bisherigen Vermieter schriftlich bescheinigen lassen, dass es odrt zu keinen problemen bei der Mietzahlung gekommen ist während der Mietdauer von... bis...

Ein Schufa-Eintrag ist nicht das Ende der Welt, wenn man sonst seinen Verpflichtungen nachkommt!

sonst kommt sie all ihren verpflichtungen sehr gut nach. das problem ist, dass sie bislang bei ihrer mutter gelebt hat, so kann auch kein schriftlicher bescheit nachgeholt werden. leider alles etwas schwer =/.

Was heißt denn "Eintrag in der Schufa"?

90% der Einträge, die über einen selbst bei der Schufa gespeichert sind, haben keine negativen Auswirkungen, weil sie "nur" von bestehenden Verbindlichkeiten, Verträgen usw. berichten.

Deshalb immer erst mal eine Selbstauskunft besorgen, die man sogar beim ersten Mal mit einer kostenlosen Bonitätsauskunft verbinden kann. So hat man gleich etwas für den Vermieter in der Hand.

http://www.gutefrage.net/tipp/schufa-auskunft-online-beantragen-und-lebenslang-nutzen

Wegen der Unterkunftskosten und der ARGE: Wenn Ihr einen Untermietvertrag abschließt, wird die ARGE in der Regel per Hausbesuch überprüfen, ob deine Freundin einen eigenen, abgeschlossenen Schlafraum hat. Da Ihr aber ja als Paar zusammenleben und vermutlich auch in einem Zimmer schlafen werdet, kann sie sich nicht als deine Untermieterin bei der ARGE registrieren . Sie kann entweder in den Mietvertrag mit aufgenommen werden (was bei euch wegen der speziellen Situation dann aber wohl wegfällt) - oder du mietest die Wohnung an, und Ihr beide könnt (und solltet hier) eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abschließen. Muster z.B. hier:

http://hartz.info/index.php?topic=7349.0

(statt "Dauergast" dann eben "Frau Freundin" und "ab Datum X" eintragen).

Dann seid Ihr beide auf der sicheren Seite: Sie kann der ARGE ihre vertragliche Verpflichtung zur Zahlung ihrer anteiligen Unterkunftskosten vorlegen, und auch du hast rechtlich was in der Hand.

na das klingt doch super und scheinbar auch nach einer guten möglichkeit. und diese vereinbarung könnte man so auf papier ausdrucken und das würde als rechtskrfätig gelten? natürlich nachdem beide unterschrieben haben. was ich da noch gerne wissen würde, ist das so ein fall der dadurch auch gern mal von der arge übernommen bzw akzeptiert wird? würde sie dann quasi auch richtig mit mir in dieser wohnung angemeldet sein und auch ihre anschrift darauf beziehen können?

@cobaincase

Ja, das hätte rechtlich alles seine Ordnung und wäre "gültig". Für die ARGE ist ja nur relevant, dass für deine Freundin während ihres Bedarfszeitraums eine Verpflichtung zur Zahlung von Kosten der Unterkunft/ KdU besteht. Ob deine Freundin diese Pflicht durch einen eigenen Mietvertrag, einen gemeinsamen Mietvertrag, einen Untermietvertrag oder eine Kostenbet. Vereinbarung nachweist, ist wurscht.- Bin jetzt im Vertragsrecht nicht bewandert, aber mWn ist eine privatrechtliche vertragliche Vereinbarung z.B. auch dann wirksam, wenn kein schriftlicher Vertrag verliegt, sondern es nur mündlich vereinbart wird. (Dass man im Streitfall dann aber evtl. Probleme hätte, den Vertragsabschluss ohne ein Schriftstück in der Hand nachzuweisen, ist wieder eine andere Geschichte.) - Für die Beantragung von KdU bei der ARGE wird aber auf jeden Fall ein Nachweis über ihre Zahlungsverpflichtung / -höhe erforderlich sein. Und wegen Anschrift und Anmeldung: Natürlich..läuft alles ganz "normal". Sie unterliegt bei ihrem Wohnsitzwechsel ja auch wie gehabt der Einwohnermeldepflicht.

@Larah10

Grr..Ich hasse es , dass einem hier so oft ein bereits getippter Kommentar verloren geht, weil beim Senden urplötzlich wieder "bitte einloggen" kommt und das Getippte nach dem Einloggen aber nicht gepostet wird. Und sooo langsam tippe ich nun nicht...

Du musst der alleinige Mieter der Wohnung im Mietvertrag sein - dann wird auch nur dein SCHUFA-Auskunft verlangt. Trotzdem darf Deine Freundin natürlich bei Dir wohnen. Der Vermieter wird sich aber angucken, ob Dein Einkommen für die Miete ausreicht und kann Dich trotzdem ablehnen.

sie sollte nach wohnungen ausschau halten,die von privat vermietet werden. denn die meisten wohnungsgesellschaften verlangen schufaauskünfte.

nur wer den mietvertrag unterschreiben will,wird geprüft.denn er ist ja verantwortlich für regelmäßige mietzahlungen.

ja, nur suchen wir ja gemeinsam eine wohnung für uns und da steht die frage groß ob es vielleicht sinnvoller und einfacher wäre, wenn ich die wohnung miete da ich keinen eintrag habe. gruß, max

@cobaincase

auf jeden fall.du hast keinen schufaeintrag.ergo:du unterschreibst den vertrag. wenn du dies möchtest,natürlich.

@jaundnu

okay, danke erstmal für den tipp =)