Wohnung mieten Betrug erkennen bzw. vermeiden?

5 Antworten

Hallo,

ich habe noch nie einem Vermieter die Kaution bar übergeben.

Wenn das verlangt wird, ist es schon unseriös.

1. Wohnung besichtigen, ist ja klar

2. Mietvertrag unterschreiben und ggf. Schlüsselübergabe.

Oder aber schlüsselübergabe am Tag X Bis zu dem Tag fließt kein einziger Cent!

3. Kautionen dürfen in drei Raten bezahlt werden und müssen (!) auf ein seperates Konto, vom vermögen des Vermieters getrennt verwaltet werden.

4. Miete zahlt man in der Regel auch auf ein Konto ein - ich hatte es nur einmal im Leben anders und das waren alte Leute, die im Haus wohnten und da ging ich zum ersten runter und habe das bar bezahlt.

Sobald jemand Bargeld von dir will, Finger weg! Heutzutage hat jeder VM ein Konto

Schlechter Rat!

Weshalb soll es unlauter sein, Kaution in bar zu verlangen? Gleiches gilt für die Miete. Noch immer ist bei uns Bargeld noch nicht abgeschafft und ist als Zahlungsmittel jederzeit anzuerkennen. Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Vermieter auf Bargeld zumindest für die erste Rate der Kaution besteht.

Wenn das verlangt wird, ist es schon unseriös.

Das trifft definitiv nicht zu!

@bwhoch2

Nicht verstanden? 

Macht nichts. wenn man schon aus einem Kaff kommt, wo man die Miete noch bar bezahlt, wird es eher so sein, das das halbe Dorf eh miteinander verwandt ist.

Sofern du es nicht gemerkt hast, geht es um Betrug und wie man das am Besten vermeidet. 

Gründe sind im Übrigen egal - der VM hat die Kaution auf ein Konto! an zu legen und nicht im Sparstrumpf.

Schon mal was von Mietrecht gehört?

Ich habe esals ich noch Wohnung mieten mußte immer so gemacht. Nichts mit bar sondern auf das mir genannte Konto Überwiesen.

Wenn der Kontoinhaber nicht gleich der Vermieter war bin ich schon mal hellhörig geworden. Habe auch schon mal den im Vertrag genannten Vermieter angerufen. Beim Anruf bekommt man recht schnell raus ob alles seine Richtigkeit hat. Wenn man von dem Makler unter Druck gesetzt wird, stimmt meist was nicht.

Ein seriöser Vermieter verlangt NIEMALS Miete und Kaution vor Schlüsselübergabe oder Unterzeichnung des Mietvertrages.  Und das ganze auch NIEMALS bevor du die Wohnung überhaupt besichtigt hast.

So läufts:

- Vermieter oder HV der inserierten Wohnung kontaktieren. Besichtigungstermin vereinbaren und Adresse der Wohnung geben lassen.

- Wohnung besichtigen - zusagen und auf Zusage vom Vermieter warten.

- Mietvertrag unterschreiben

- Zum Einzugsdatum Schlüssel abholen, Kautionssparbuch übergeben (oder Kaution überweisen), Miete überweisen.

Ein seriöser Vermieter verlangt NIEMALS Miete und Kaution vor Schlüsselübergabe oder Unterzeichnung des Mietvertrages.

Ach, das kommt immer wieder vor, weil der Vermieter entweder schlechte Erfahrungen gemacht hat und oder er sich im Mietrecht nicht auskennt. Es gibt viele private Vermieter, aber kaum einer kennt sich im Mietrecht aus.

zu 1): Du wirst niemals auf einen Eigentümer treffen, der Dir sein Eigentum mit Hilfe eines Grundbuchauszugs nachweist. Da stehen u. U. Dinge drin, die Dich einen feuchten Dreck angehen.

Abgesehen davon darf man eine Wohnung auch vermieten, wenn sie einem gar nicht gehört. Entscheidend ist doch nur, dass man in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.

Natürlich wird man zunächst einmal einen Mietvertrag ausfüllen, evtl. die ein oder andere Bedingung noch aushandeln und wenn alles passt, wird der Vertrag von beiden unterschrieben. Bis dahin fließt noch kein Geld. Bis dahin also auch noch keine Gefahr für den Mieter.

Wann die erste Miete fällig ist, wissen seriöse Vermieter. Ebenso auch, dass die Kaution in drei Raten zu zahlen ist. Trotzdem ist es üblich, dass ein Vermieter die Zahlung der gesamten Kaution vor der Übergabe verlangt. Ggf. auch in bar, was den Vorteil hat, dass der Schlüssel Zug um Zug gegen die Zahlung der Kaution ausgehändigt wird. Ohne Kaution gibt es keinen Schlüssel. Das Angebot verschiedener Mieter, die Kaution vorab zu überweisen, ist zwar nett und zeugt von viel Vertrauen, ist aber eigentlich zu gefährlich. Hat man das Geld für die gesamte Kaution nicht auf einmal, sollte man wenigstens zu diesem Zeitpunkt auch die erste Miete als vertrauensbildende Maßnahme bezahlen. Also erste Rate der Kaution + 1. Miete und der Vermieter ist zufrieden, denn mehr kann er nicht verlangen.

Wird nur eine Rate der Kaution gezahlt, weil man sich ans Gesetz hält und läßt den Vermieter auf die erste Miete ebenfalls bis zum 5. oder 6. des ersten Monats warten, wird jeder Vermieter leicht nervös, was durchaus verständlich ist, denn eigentlich hat er sich doch auf die vom Mieter ursprünglich heraus gestellte finanzielle Leistungsfähigkeit verlassen.

Also, das ist der normale Weg, der vermeidet, dass man Betrügern in die Hände fällt, denn hat man erst einmal den Wohnungsschlüssel, ist zunächst einmal der Vermieter der Gearschte, wenn dann keine Miete kommt. Ein Betrüger würde sich auf ein solches Risiko niemals einlassen.

Okay, danke für deine Antwort.

Kann es nicht sein, dass die Schlüssel gefälscht wurden? (also Kopien der Schlüssel und derweil wohnt schon jemand in der Wohnung und ist gerade nur im Urlaub o.Ä.) Oder das ich die Kaution und Miete bar zahle, aber nachher der Vermieter sagt er hat die Zahlungen nie erhalten..?

@gmat2016

Wenn Du das meinst:

Treffen ausgemacht an dem ich 1 Monatsmiete und Kaution bezahle und dann die Schlüssel bekomme.

Das ist mit Sicherheit Betrug.

Erst Besichtigung, dann Vertrag, dann bei Übergabe, also in der gemieteten Wohnung, Kautionszahlung oder 1. Rate der Kaution + 1. Miete. Schlüssel in Empfang nehmen und sofort an allen Schlössern ausprobieren oder vor Zahlung schon zeigen lassen, dass sie funktionieren.

Weiterer Unterschied zur Betrugsmasche: Da der Mietvertrag meist schon einige Zeit vor der Übergabe gemacht wird, kannst Du auch nachprüfen, wer eigentlich der Vermieter ist. Z. B. andere Mieter im Haus fragen, Hausverwaltung fragen, Nachbarn fragen, Telefonnummer und Adresse verifizieren.

Ansonsten:

Kann es nicht sein, dass die Schlüssel gefälscht wurden? (also Kopien der Schlüssel und derweil wohnt schon jemand in der Wohnung und ist gerade nur im Urlaub o.Ä.)

Bei der Übergabe muss die Wohnung leergeräumt und auch sonst in vertragsgemäßem Zustand sein. Ist die Wohnung nicht leer, gibt es keine Kautions- oder Mietzahlung und somit findet auch keine Übergabe statt.

Wird die Wohnung nicht zum im Mietvertrag festgehaltenen Zeitpunkt ordentlich übergeben, wird der Vermieter ggf. auch noch schadensersatzpflichtig. Betrug funktioniert somit nicht.

Übrigens: Wenn Du nach Übernahme einer leeren Wohnung entspr. Mietvertrag nicht sicher bist, ob der Vermieter nicht noch einen Schlüssel besitzt, tauschst Du einfach den Schließzylinder aus. Den Originalzylinder bewahrst Du bis zum Auszug auf. Somit ist sichergestellt, dass niemand ohne Gewaltanwendung in Deine Wohnung kommt, den Du nicht da drin haben willst.

Oder das ich die Kaution und Miete bar zahle, aber nachher der Vermieter sagt er hat die Zahlungen nie erhalten..

Diese Gefahr besteht durchaus, wenn Du nicht darauf bestehst, dass die Zahlung sofort quittiert wird. Zum Beispiel durch Vermerk auf dem Übergabeprotokoll oder auf einem leeren Blatt Papier:

x € in bar erhalten für Kaution

x € in bar erhalten für 1. Mietzahlung (Monat xy)

Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters

Ohne Quittung niemals eine Barzahlung für solche Zwecke. Da geht es um viel zu viel.

Stell Dir mal vor: Der Vermieter ist vielleicht aus Altersgründen nicht mehr Herr seiner Sinne und Gedächtnis ist sowieso schon verloren. Ehepartner oder Sohn/Tochter von ihm oder auch ein fremder Betreuer übernehmen die "Geschäfte". Dir passiert es vielleicht, dass Du mal eine Miete versehentlich nicht bezahlst, weil gerade mal das Konto leer ist und die Bank den Dauerauftrag nicht ausführt. Die für das Mietverhältnis verantwortliche Person schaut dann alle Unterlagen durch und stellt fest, dass die erste Miete nicht bezahlt wurde und nun wurde zum zweiten Mal nicht bezahlt.

Aus diesem Grund und weil man Dich sowieso gerne los haben würde, um die Wohnung an den nächsten wesentlich teurer zu vermieten, kündigt man Dir sofort fristlos. Diese Kündigung könntest Du dann nur abwenden, wenn Du beide Mieten zahlst, obwohl Du die erste Miete bar bezahlt hast, was nur leider niemand mehr weiß und Du es nicht belegen kannst. So wichtig ist also eine Quittung für Barzahlung.

Natürlich für die Kaution auch: Bei Deinem Auszug würde man Dir womöglich vorhalten, Du hättest nie eine Kaution bezahlt. Auch das wäre fatal.

Also, niemals Barzahlung ohne Quittung, wenn nicht direkt eine Gegenleistung, z. B. eine Ware ausgehändigt wird. Ein Kassenzettel an der Supermarktkasse oder im Restaurant ist auch nichts anderes als eine Quittung.

auf der wahrscheinlich sicheren seite bist du wenn du dir die Wohnung vor ort anschaust, dich mit vermieter,evtl makler triffst.

ihr sprecht über die miete, Kaution  usw.