Wohnung liegt über Hartz IV-Satz. Kann ich den Rest selbst zahlen?

9 Antworten

Ich hatte das Problem auch mal. Da lag die Wohnung 3 Euro über dem Satz. Habe dann beim Jobcenter nachgefragt und die meinten dann, dass das nicht möglich ist. Ich weiss jetzt natürlich nicht ob die Regelung von Stadt zu Stadt oder von Bundesland zu Bundesland ne andere ist, aber meine Erfahrung zeigt, dass das nicht geht.

Hilflos98 
Fragesteller
 12.08.2016, 11:20

Hm, mein Vermieter meinte, dass das Schlimmste, was passieren kann ist, dass wir zuzahlen müssen. Zumal das Amt an uns sparen würde, da sie dann keine 2 Wohnungen bezahlen müssten.

EstherNele  12.08.2016, 23:57
@Hilflos98

Das ist die Sicht der Vermieter, die (so meine Erfahrung) nicht unbedingt mit den Hartz IV-Regelungen vertraut sind.

Und das, was uns normaler Menschenverstand sagt, ist auch nicht immer logisch / vernünftig aus Sicht des Amtes.

2602Janine  12.08.2016, 11:22

Ja eigentlich dachte ich auch immer, dass das möglich ist. Ich sag ja, es kann auch sein, dass das von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland anders ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum das nicht gehen sollte. Nur wie gesagt, bei mir ging das leider nicht. Ich hoffe, dass ihr da weniger Probleme mit habt

DerHans  12.08.2016, 11:41
@2602Janine

Auch wenn es Regelsätze und RICHTWERTE gibt, sind soziale Angelegenheiten GRUNDSÄTZLICH Einzelfallentscheidungen.

Man kann also sein Recht zur Not auch einklagen. Das dauert zwar und man braucht einen langen Atem.

Aber diese Richtsätze sind nicht in Stein gemeißelt.

Hallo, ich kenne mich nicht unter prozentig mit diesen ganzen Hartz IV Zeugs aus, da ich selbstständig bin, aber meine Meinung ja du kannst es mit Sicherheit selber zahlen, nur sicherlich sind die Ämter dann wieder neugierig und fragen sich wo her du das Geld hast um es selber zu zahlen. Damit solltest du immer rechnen. Aber 40 € ist ja kein Hit. Das sollte normalerweise möglich sein das ist ja jetzt keine Unsummen die du selber zahlst. Das ist meine eigene Meinung 100-prozentig kann ich dir jetzt das nicht genau sagen.

Sicherlich spricht absolut nichts dagegen, eine eventuell höhere Miete aus dem Regelsatz selbst zu zahlen. Machen wir seit Jahren, weil z. B. Rollstuhlwohnungen generell über den "Wünschen" der Jobcenter liegen. Einziges Problem ist: wenn Ihr weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug beantragen wollt/müsst, werden die wegen unangemessener Miethöhe abgelehnt werden. Denn diese Kosten werden nur übernommen, wenn die Miete angemessen ist. Und da (so kenne ich es inzwischen nach 4 Umzügen und verschiedenen Landkreisen) sind die Damen und Herren hart. Selbst bei nur 2 EUR drüber - unangemessen. Keine Umzugskosten, keine Malerarbeiten...nix! Wäre also genau abzuwägen, ob ihr den Umzug ohne weitere finanzielle Hilfen des Amtes stemmen könntet.

http://www.jobcenter-region-hannover.de/site/unterkunft_heizung/

Wenn alle Stricke reißen, könnt Ihr die Differenz immer noch selbst bezahlen. Du solltest das aber erst einmal nicht anbieten, sondern liste sauber die Gründe auf, die für die Überziehung der Mietobergrenze sprechen und dokumentiere Deine Eigenbemühungen übersichtlich in tabellarischer Form:

  • Wohnberechtigungsschein vorhanden ja/nein/beantragt am??
  • Besuchstermine wann und wo??
  • Wohninteressentenbogen bei allen größeren Wohnungsanbieter (kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbau-Genossenschaften) ausgefüllt und vor allem die Anbieter von Sozialwohnungen)

Hier in Hannover und vermutlich auch in vielen anderen Regionen wird das System nicht starr gehandhabt. Es wird immer abgewägt zwischen Kosten/Nutzen und wie weit Deine Wohnungssuche nachvollziehbar sorgfältig war oder ob andere Kriterien zutreffen, die höhere Aufwendungen rechtfertigen. Lies hierzu bitte die Ausführungen zu energetisch saniertem Wohnraum... oder... wenn die Wohnung schon wärmegedämmt ist, liegt die Mietobergrenze bei einer 75m² Wohnung und 3 Personen 45 Euro über dem Regelbedarf!!! Selbstverständlich kennt der Fallmanager die aktuelle Wohnsituation und weiß, dass z.B. hier in Hannover auf dem freien Wohnungsmarkt keine 3-Zimmer/75m²-Wohnung für eine Bruttokaltmiete (incl. Betriebskosten aber ohne Heizung) von 500 Euro zu bekommen ist.

Zuletzt... ist Dein Partner auch auch Transferleistungen angewiesen? 

Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn denn das Jobcenter genehmigt oder nicht, wird doch mit dem Bescheid die weitere Vorgehensweise angeraten. Wie ist diese denn ausgegangen?

Derzeit verlieren die doch bundesweit fast alle Gerichtsverfahren, weil deren Listen weder aktuell noch nachvollziehbar sind.

Binde ggf. mit ein die Damen und Herren vom Diakonischen Werk. Ich höre immer wieder, daß die fit sind und gerne helfen. Es geht ja wohl auch um ein Kind und um eine gewisse Dringlichkeit, was dies auch immer sein mag.

Den Umzug, die Schönheitsreparaturen, die Mietsicherheit  und die fehlende Erstausstattung sollen die doch bestimmt auch übernehmen, oder?

Viel Glück.