Wohnung kündigen - zum 31. oder zum 1.?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Monats**ende*. Also zum 31.12.


§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.


http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Zum 31.12. Ja macht Unterschied,da ja der 1.1. wieder ein neuer Monat ist und im Prinzip der nächste einziehen kann.

Zum 31.12. Denn sonst würdest du ja IM Januar kündigen und somit würde der Vertrag Ende Januar enden.

Wenn du Sie jetzt kündigst, dann zum 31.12.2010, die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des nächsten Monats beim Vermieter vorliegen.

DH ... mit kleiner Korrektur nicht vorliegen sondern zugegangen sein. Sprich im Briefkasten des Vermieters sein.

Die Kündigung erfolgt zum Ersten des Folgemonats, sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Aber auch die Formulierung "mit Ablauf des XX.XX.2010" (letzter Monat des Vertragsverhältnisses) ist rechtsgültig.

Hauptsache, im Text wird klar, was bestimmt werden soll.

Mache Dir nicht allzu viel unnötigen Stress.

Sende alles per Boten oder Einschreiben / Rückschein und alles ist OK.

Natürlich musst Du Dir vor dem Versenden eine Kopie machen oder speichern.

"Einschreiben / Rückschein" Und wenn der Vermieter nicht da ist wenn die Post kommt (am 3. Werktag) oder für 3 Wochen in Urlaub ist?

.

Dann kann die Kündigung nicht rechtzeitig zugestellt werden und der Mieter hat das Nachsehen.
Darum besser EINWURFeinschreiben