Wohnung Jobcenter bewilligen?
Hallo meine lieben ich habe eine Frage an euch. Ich habe eine Wohnung gefunden die mich aufnehmen würde mich und meine Tochter telefonisch haben die mlr eine zu sage gegeben.
Ich muss zum Jobcenter ich habe leider nichts schriftliches. Soll ich mit dem Exposé zum Jobcenter und denen die Wohnung vorlegen mlt den Kosten und denen sagen das ich eine Zusage bekommen habe. Oder brauche ich noch was . Es ist meine erste eigene wohnuung mit meiner Tochter da her weis ich nicht was ich alles beim Jobcenter vorlegen muss .
lg
4 Antworten
du holst dir ein expose vom vermieter und beantragst:
- zusicherung einer wohnung
- erstausstattung
- renovierungskosten
- umzugskosten
- kautionsdarlehen.
für erstausstattung legst du eine liste bei, was du alles benötigst. für umzugskosten drei angebote.
die zusicherung wirst du bekommen wenn der umzug notwendig ist und die kdu angemessen sind.
wenn dem jc was fehlt, werden sie sich eh melden oder sagen es dir gleich wenn du es einreichst. weitere fragen kannst du auch gerne hier stellen: www.elo-forum.org
Normalerweise solltest du von dem Vermieter einen Zettel erhalten welches die ganzen Daten der Wohnung aufzeigt. ( Quadratmeter, Mietkosten , Nebenkosten usw. )
dieser muss dann dem Jobcenter vorgelegt werden und bewilligt werden.
Das steht alles beim Exposé drauf
Nein, die wollen noch mehr wissen. Z.B. die bewohnbare Fläche des ganzen Hauses und nicht nur von der Wohnung. Welche Art von Strom und Heizung usw. Haufenweise Kram, der nicht im Expose steht.
Ja das steht alles drauf beim Exposé Das Exposé ist 7 selten lang
Ok. So oder so wünsch ich euch alles Gute :o)
Dankeschön :)
Du must da schon mit dem nicht unterschriebenen Mietvertag von dir abe rvom bveermter hin ! Außerdem was ist mitde rkaution die bezahltdas mat nicht bzw nur als Darlehn auch wäre noch zu klären ob man für die wohnung zb den WBS schein vom wohnunghsamt braucht! Auch solst du beim amt Die erstausatung beantragen den das sind schnell mal 1500€ die du gut für die küche + waschmashien gebauchen kanst!
Ein Expose ist bedeutungslos du msut dan schon was rechtliches bidnenedes haben also wirst du nocjhmal zum jobcenter gehen müssen!
och brauche kein b Schein für die Wohnung fals du das meinst. Und ist mir klar das ich den Mietvertrag nicht davor unterschreiben soll. Und ich weis wie es mit der Kaution ist die bezahlt auch meine Freundin weil es mit dem Jobcenter ein hin und her wäre. Hab nur gesagt das das alles im Exposé Drinnen steht. Ich weis auch das ich die Erstausstattung beantragen kann.
Du brauchst ein Wohnungsangebot vom zukünftigen Vermieter. Das Expose reicht nicht aus. Dafür gibt es einen Vordruck im Netz, das kannst du ihm zum Ausfüllen schicken oder er macht das selbst und schickt es dir zu. Was du noch alles brauchst erfährst du dann beim Jobcenter.
Also bei mir ist es so ich bin beim Bau und sparverein Hannover die sind da um für mich Wohnungen zu suchen und da habe ich telefonisch eine Zusage bekommen und meine Ansprechpartnerin meinte ich soll damit also mlt dem Exposé zum Jobcenter wo die Miete Kosten & Kaution und die km2 drauf steht
Kannst es versuchen, aber es wird nicht reichen.
ja ich weis nicht was ich noch verlangen soll meine Ansprechpartnerin meinte soll nur das Exposé vorlegen da steht alles über die Miete das Objekt die Ausstattung alles mögliche steht da nur ich dachte ob ich schriftlich brauche das da steht das ich die Wohnung von den aus haben kann nur halt Jobcenter muss es bestätigen liegt auch alles im Rahmen mir steht eigentlich eine 2 Zimmer wohnung zu 60km2 und 470€
die Wohnung hat 57 km2 3 Zimmer und 453 warm
das reicht völlig aus
Dankeschön hab mit meiner Ansprechpartnerin nochmal geschrieben sie hat auch gesagt das Exposé reicht um das Jobcenter zu zeigen.
Das beantrage ich alles vielen liebend dank