Wohnung gewerblich nutzen - wie anfragen beim Vermieter?

9 Antworten

Hier haben schon sehr viele geantwortet. Die Argumente für und wider leuchten ja auch jedem sofort ein.

Mit entscheidend dafür, in welchem Umfang der Vermieter und Mitmieter eine gewerbliche Nutzung dulden müssen, ist die Lage des Grundstückes, auf dem das Haus steht. Was ist in der Gemeinde im Bebauungsplan vorgesehn.

Es gibt Gebiete, die als reines Gewerbegebiet, als Mischgebiet, oder als reines Wohngebiet ausgewiesen werden. Davon ist abhängig, was der Vermieter seinen Mietern in Bezug auf eine gewerbliche Nutzung erlauben darf. Das ausgeübte Gewerbe darf darüber hinaus die Wohnqualität für die anderen Hausbewohner nicht signifikant einschränken (Geräusche, Unruhe usw.)

In einem reinen Wohngebiet kann man in seiner Wohnung durchaus Raum auch gewerblich als Büro nutzen, sofern kein Publikumverkehr und/oder regelmäßig kommende und gehende Mitarbeiter etc. damit verbunden sind. (Alle paar Monate guckt der Steuerberater mal vorbei - pfff).

Faustregel: Dem Anschein nach liegt immer noch eine Nutzung als reine  Wohnung vor - Mieter kann auch ohne Einverständnis des Vermieters seine Räume gewerblich nutzen.

Andere Bewohner des Hauses bekommen die gewerbliche Nutzung irgendwie zu spüren - der Vermieter muss um Erlaubnis ersucht werden und kann evtl. verbieten. Bei Ablehnung kann man gerichtlich vorgehen.

Das kommt sehr auf Haus und Vermieter an und natürlich auf die Art des Gewerbes:

1. Nagelstudio, Kosmetik, Massage, Heilpraktiker u. ä.

Das würde bedeuten, dass ständig Kunden aus und ein gehen. Schon aus dem Grund kann es möglich sein, dass Dir das untersagt wird. Andere Mieter im Haus könnten dadurch sehr stark zusätzlich belastet und belästigt werden.

Gibt es nur 2 Wohnungen im Haus, könnte das vielleicht noch abgesprochen werden.

2. Reiner Bürobetrieb ohne Publikumsverkehr und ohne Emissionen

Das kann man eigentlich nicht untersagen.

Emissionen könnten aber schon darin bestehen, dass den ganzen Tag über telefoniert wird. Also laufend das Telefon laut klingelt und die Gespräche auch in den Nachbarwohnungen gehört werden. Wenn das Haus hellhörig ist, wäre das ein Grund, das Gewerbe nicht zu erlauben.

Gleiches gilt natürlich für jede Form von Werkstatt, bei der Geräusche anfallen, die in der Nachbarwohnung höchst lästig sein können. Geruchs- oder gar Giftemissionen sind natürlich auch nicht zulässig.

3. Versandhandel: Empfang, Umpacken, Versenden, wobei häufig Paketdienste kommen und Stapel von Paketen durchs Treppenhaus getragen werden müßten. Diese Art von Gewerbe kann natürlich auch untersagt werden.

4. Gewerbe das aus sittlichen Gründen nicht in einem Wohnhaus ausgeübt werden darf oder im Rahmen einer Sperrgebietsverordnung verboten ist.

Natürlich kann es noch vieles geben, was in einer Wohnung schlicht nicht möglich ist oder nicht erlaubt werden kann. Du musst wissen, ob Dein Gewerbe aus den o. g. Gründen evtl. untersagt werden könnte und es dann lassen oder das dem Vermieter so aufbereiten, dass er die Erlaubnis dazu gibt. Der Vermieter ist aber u. U. auch an die Vorgaben des Teilungsplanes einer Eigentümergemeinschaft gebunden, das womöglich Gewerbe ganz allgemein untersagt.

Da Du Dich nicht näher darüber ausgelassen hast, was Du vor hast, ist eine genauere Antwort oder gar ein Textvorschlag nicht möglich.

Du willst doch nicht etwa dein Tattooentfernungslaser zu Hause aufbauen?

Das könntest Du m. E. direkt vergessen

Warum ?

@010102

Kundenverkehr im Wohnhaus ist immer schlecht.

Außerdem ist das ein medizinischer Eingriff, der bestimmte Hygienevoraussetzungen erfordert. Die bekommst Du in einer Wohnung nicht hin

@FGO65

Achso, dass der Vermieter das erlaubt, ist so gut wie klar. Es gibt bei uns Ärzte, Physiotherapie usw. ..
Und mit der Hygiene: das hat den Vermieter doch nicht zu interessieren. Wenn etwas passieren sollte, dann ist derjenige dran, der dem Kunden das Tattoo entfernt hat bzw. der Besitzer des Gewerbes..

Meine Frage war ja außerdem was ich schreiben kann :)

Wenn Du hier nur ein Büro einrichten willst und keinen Kundenverkehr hast, kann der Vermieter diese Nutzung kaum untersagen.

Wichtig ist nur, dass die Nutzung als Wohnung überwiegt.

http://www.finanztip.de/gewerbe-in-mietwohnung/

Ansonsten würde ich hier eine kurze schriftliche Anfrage an den Vermieter stellen, in welcher Du die Notwendigkeit einer gewerblichen Nutzung begründest und hier auch bestätigst, dass hieraus keine Beeinträchtigung für Wohnung und Hausbewohner entsteht.

Vermieter kontaktieren / anrufen / anschreiben o.ä.: "Hallo, ich möchte gerne meine Wohnung gewerblich nutzen. Wären sie damit einverstanden? Was muss ich dabei beachten? Danke."

Aber mich interessiert jetzt wozu du deine Wohnung gewerblich nutzen willst. Solange du gegen die Hausrechte nicht verstößt, dürfen die Gäste und somit  auch "Kunden" zu dir stürmen wie die wollen. Oder willst du diverse Reklame, Schilder und Lichtanlagen an der Wohnung / am Haus anbringen?