Wohnung gekündigt - Miete einbehalten - Vermieter nervt?
Hallo zusammen,
angenommen jemand hat seine Wohnung zum 30.06. gekündigt und während das Verhältnis zum Vermieter vor der Kündigung noch gut war, hat sich das nach der Kündigung drastisch verändert - der Vermieter nervt den Mieter wo er nur kann und zeigt in keinster Weise mehr ein entgegenkommen. Der Mieter hat sich das soweit gefallen lassen und ist alles (un)sinnigen Forderungen des Vermieters nachgekommen, möchte diesen aber zum Abschluss jetzt nochmal ärgern und plant die letzte Monatsmiete nicht zu überweisen.
Eine Kaution hätte seiner Zeit gezahlt werden sollen, ist jedoch unter den Tisch gefallen und wurde vom Vermieter auch nicht weiter eingefordert.
Dem Mieter ist bewusst, dass er die Miete früher oder später zahlen muss und möchte zusätliche Kosten (Anwalt, Gericht) vermeiden. Plant also folgendes:
Miete zunächst einbehalten, wenn der Vermieter anmahnt nicht reagieren, wenn Schreiben von einem Anwalt kommt einen Teil der Miete zahlen usw. bis wohin kann er das Spielchen treiben ohne zusätzliche Kosten zu generieren? Angenommen ein Anwalt droht nach Teilzahlung mit Klage und der Mieter zahlt dann voll... die Kosten des Anwalts hat er dann nicht zu tragen da nicht vor Gericht, oder?
Vielleicht gibt es aber auch alternative Wege dem Vermieter für seine darsein als "Ars** der letzten Monate zu danken?
8 Antworten

Forderungen des Vermieters nachgekommen, möchte diesen aber zum Abschluss jetzt nochmal ärgern und plant die letzte Monatsmiete nicht zu überweisen.
Dem Mieter ist bewusst, dass er die Miete früher oder später zahlen muss und möchte zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht) vermeiden.
Sie werden mit "Spielchen" nur Ärger bekommen und es entstehen Ihnen Kosten.
Der Vermieter wird ohne vorherige Mahnung oder sonstige Ankündigung unter Beauftragung eins Anwaltes einen Mahnbescheid gegen Sie erwirken. Erheben Sie dagegen Widerspruch, ist der Vorgang abgabebereif an das zuständige Amtsgericht.
Da die Sachlage aufgrund des Mietvertrages eindeutig ist, wird ein Urteil gegen Sie ergehen. Die Verfahrenskosten tragen Sie ebenso wie die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme.
Breits der Mahnbescheid wird Ihre Bonität gründlich beschädigen, indem er Eingang in das Schuldnerverzeichnis und die Schufa findet.
Zahlen Sie vertragsgemäß korrekt und verzichten Sie auf "kindlich anmutendes Gezänk", das nur Ihnen in gleich mehrfacher Hinsicht selber schadet!

Falsche Vorgehensweise
Bereits der 1. Einbehält löst bereits weitere Kosten aus. Die du zu tragen hast

KINDISCH du wohnst dort und bist die Miete schuldig. Vielleicht wird dein jetziger Vermieter auch heraus bekommen wohin du ziehst. Dann ist es ihm ein leichtes, deinen neuen Vermieter anzurufen.
Dann kannst du dir gleich WIEDER eine neue Wohnung suchen.

Als Vermieter würde ich bereits bei erster Nichtzahlung die Forderung an ein Inkasso abgegeben 🤷♂️

Du musst alle Kosten tragen.