Wohnung finanzieren (18) Schülerin- wie?

11 Antworten

Solange dir deine Mutter nichts "lebensnotwendiges" verwehrt (Kleidung, Essen, Wasser) oder dich psychisch oder physisch misshandelt hast du keine Möglichkeit eine Wohnung (staatlich) finanziert zu bekommen. Nur ein schlechtes Verhältnis reicht nicht

Trifft denn einer dieser Fälle zu?  Dann wende dich ans Jugendamt, die sind noch für dich zuständig (man kann sich auch erstmal dort anonym erkundigen) und dann wird geprüft wie die Zustände bei dir daheim sind . Aber auch hier gleich vorab: Wenn die ebenfalls der Meinung sind, dass du von daheim raus musst, dann wirst du im betreuten Wohnen untergebracht. Eigene Wohnungen gibt es nur in sehr, sehr seltenen Fällen.

Wieso sollte eine 18-Jährige einfach so in ein betreutes Wohnen? So ein Unsinn. 

@DieKatzeMitHut

Dann sag das meiner 20 jährigen Freundin, die da immer noch drinnen ist. 

@Kirschkerze

Die ist da aber nicht, weil sie keine Wohnung findet oder es sich nicht leisten kann - das macht der Staat nicht mit.

Betreutes Wohnen gibt es für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, allein zu wohnen.

Wenn es dem Staat nur um die Unterbringung gehen würde, könnte man die teure Betreuung ja auch einfach streichen.

Betreutes Wohnen nur, wenn die Person nicht die Reife dafür hat. Betreutes Wohnen ist RICHTIG teuer, da dann doch lieber eine Wohnung die von den Eltern bezahlt werden muss^^

@RoseLilly

Leb du mal in München und dann reden wir nochmal drüber was teurer ist: Betreutes Wohnen oder eine eigene Wohnung. Wenn die Eltern nicht für eine eigene Wohnung aufkommen können und das Kind trotzdem raus muss - dann muss es ja irgendwo hin!

@Kirschkerze

Betreutes Wohnen ist definitiv teurer - wir reden hier von mehreren tausend Euro.

@Kirschkerze

Dagegen ist eine Wohnung in München nichts. Weißt du was ein Kind kostet, das aus der Familie genommen wird und "irgendwo" untergebracht werden muss. Ca. 53.000€ p.a. Davon kannst du dir ne Luxuswohnung in München mieten.

Ja für solche Fälle gibt es dann Schüler Bafög und co. Aber deshalb wird niemand ins betreute Wohnen kommen. Wie gesagt, das ist eine extrem teure Angelegenheit. Und für Menschen gedacht, die noch nicht alleine leben können zB auch psychischen Gründen.

@Kirschkerze

Wenn das Kind raus MUSS, ja, dann bezahlt der Staat auch eine Unterbringung. Aber was unter MUSS zu verstehen ist, da gibt es oft unterschiedliche Meinungen. Der Staat versteht unter MUSS nicht ein "schlechtes Verhältnis" zu den Eltern. Wer hat das nicht in dem Alter?
Ich bezweifel jedenfalls sehr, dass der Staat sich im Falle der Fragestellerin in irgendeiner Weise zuständig fühlt.

@Dahika

wenn das kind raus muss, weil es den eltern auf den nerven liegt, dann wird der staat ebenfalls nichts tun. wenn das kind raus muss, weil die eltern eine gefahr sind, dann wird es unterstützt.

Ans Jugendamt habe ich mich gewendet die haben auch mit mir geredet und sehen das genau so wie ich nur wollte ich bis her noch keine Hilfe in Anspruch nehmen weil ich ein wirklich sehr schwieriges Verhalten zu meiner Mutter habe sie ist sehr distanziert emotional aber nur zu mir ist sie so kalt zu meiner schwester ist sie nicht so die verteidigt mich auch ständig obwohl sie jünger ist als ich eig jeder weiß wie unser Verhältnis ist in meinem Umkreis nur ich habe bisher nicht den Mut gehabt etwas zu unternehmen

@daniya020916

das ist nicht schön für dich, reicht aber längst nicht aus, um "den Staat" ins Geldsäckel greifen zu lassen. Vermutlich wird der Staat sagen: reißt euch gefälligst zusammen.

Der Punkt auf den ich hinaus will ist an wen ich mich wenden muss um auszuziehen , weil Punkte die genannt worden zutreffen nur muss ich das ja nicht im Internet schreiben was zuhause so los ist sie wäre bestimmt nicht begeistert. Ich weiß einfach und alle in meinem Umkreis so wie alle in meiner Familie wissen dass ich bei ihr nicht wohnen kann da es schon seit Jahren nicht funktioniert und sie mich nicht behandelt wie man es vielleicht sollte, weil ich sogar ein sehr einfaches Kind bin ich gebe mich mit sehr wenig für die heutigen Verhältnisse zufrieden & ich fordere auch nicht nur wenn ich zuhause nur am weinen bin kann das ja auch nicht richtig sein möchte nur wissen wie ich am besten ausziehe was ich tun kann hier bleiben kommt nicht in frage und bei meinem Freund will ich auch nicht so lange wohnen bleiben

@daniya020916

Dann geh zum Jugendamt, aber mach dir wenig Hoffung. Übrigens: auch wenn der/die Jugendsamtsmitarbeiterin dir teilnehmend zuhört und Worte des Mitleids murmelt, heißt das noch lange nicht, dass sie was tun kann und wird. Wirst du geschlagen, getreten, sexuell missbraucht, musst du hungern, gibt es keine Heizung in der Wohnung? Nein. Dann wirst du Pech haben.

@daniya020916

du hast nichts zu fordern und es wird nicht besser wenn du denkst, dass du ständig ein und ausgehen kannst wann und wie du willst.

kümmer dich um deine schule, damit du endlich in ausbildung kommst und dein eigenes geld verdienst. mach deine aufgaben zu hause und halte dich an die hausregeln. für deine behandlung bist du selbst verantwortlich.

unter umständen kann es sein, dass du nach hause kommst und deine klamotten liegen ungewaschen auf dem haufen in der ecke deines bettes, deine mutter ist nicht verpflichtet deine wäsche zu wäschen, damit du sie frisch abholen kannst um wieder irgendwo bie jemanden zu nächtigen.

wenn also kein missbrauch oder misshandlung vorliegt, stehen deine chancen gleich null. da kann dir auch das jugendamt nicht helfen, die finanzieren dich nicht.

weiterhin hören sie sich immer im nachhinein die geschichte deiner mutter persönlich an und die wird die geschichte ganz sicher anders sehen und darstellen.

@scharrvogel

Ist aber ja vorhanden, wenn du die anderen Beiträge lesen würdest.

@RoseLilly

warum trollst du nicht woanders weiter? misch dich nicht in geschichten ein, von denen du nachweislich keine ahnung hast. auch in den anderen beiträgen die gschrieben wurden, ist kein wort über missbrauch gefallen.

Ja, das ist ganz einfach: Die Wohnung finanzierst Du.

Ansonsten hat der das Sagen, wo Du wohnst, der bezahlt. Also Deine Eltern in dem Fall.

Ach ja, welche "wichtigen", die Dir zustehen, bekommst Du denn nicht?

wenn es möglich wäre da weiter zu wohnen würde ich ja gerne bleiben aber sind schon ganz einfache Dinge wie Hosen oder Schuhe ich verlange nie irgendwas ich bitte Sie nie um etwas oder will iwas haben aber wenn meine Schuhe kaputt sind und ich Monate lang fragen muss und sie nichtmal dann mit mir Schuhe holt oder wenigstens mit mir los fährt ( ich würde sie selber bezahlen ) was noch so ein Punkt ist ich bekomme weder Taschengeld noch sonst irgendetwas sie sagt immer bald aber dieses bald und "wenn alles klappt" dauert jz mittlerweile 6 Jahre & jz bin ich schon etwa ein halbes Jahr oft bei meinem Freund weil es mir da einfach besser geht und nichtmal jetzt sieht sie ein etwas zu Verändern sie sagt nur wenn ich etwas will müsste ich mal zuhause sein aber die ganzen Jahre davor die ich zuhause war gab es auch nichts

@daniya020916

Schwierig. Taschengeld ist nich drin, wenn Mutter da nicht will. Kaputte Schuhe sollte natürlich ersetzt werden. Auch den Rest des "üblichen Lebens". Dennoch gibt es keine Anspruch darauf, dass du eine eigene Wohnung bekommst.

@daniya020916

wenigstens mit mir los fährt

Du willst alleine wohnen, bist aber darauf angewiesen, dass deine Mutter mit dir fährt, um dir Schuhe zu kaufen?????

@daniya020916

wenn du mit deinen sachen nicht ordentlich umgehst und deine eltern keinen sinn sehen, dir ständig neue schuhe zu kaufen, dann ist das deren ding.

ein paar schuhe pro jahreszeit wird reichen. zwei hosen, drei pullover, genügend unterwäsche und socken reicht im prinzip völlig aus. taschengeld steht dir nicht zu. das ist freiwilliger luxus deiner eltern. geh arbeiten, dann hast du genügend geld.

wenn du eh der meinung bist, ständig woanders zu hausen, brauchst du dich nicht zu wundern, dass es ständig ärger gibt und die eltern gefrustet sind. sie sind nicht dein hotel in das du ein- und ausgehen kannst wie du lustig bist. es gibt regeln.

@scharrvogel

Es gibt keine Pflicht für eine 18-jährige ständig zu Hause zu sein. Das ist nichts, was die Eltern ihr vorschreiben können.

@RoseLilly

nein natürlich nicht, aber dann weiß die 18 jährige wie sie sich selbst finanziert von ihrem eigenen verdienten geld. wieder ist deine antwort hohl und falsch.

wenn tochter unterhalt möchte, wählen die eltern die form des unterhalts. in dem fall naturalunterhalt. natürlich muss kind nicht zu hause wohnen, geht dann allerdings ohne einen cent vor die tür. so wird ein schuh draus. fordert es unterhalt, wird kind in sein zimmer verwiesen.

selbst arbeiten gehen. Außerdem, wenn du schreibst :"Ich würde sie ja bezahlen", dann mach das doch. geh los und kauf dir Schuhe. .

habe ja nur Geld vom babysitten was dann meistens für Tickets drauf geht 🙄

wenn du mit 18 ausziehen möchtest, kannst du dies tun. du suchst dir eine wohnung, zahlst die kaution und die einzugsrenovierung und baust dir deine wohnung selbst auf. die einrichtung mit möbeln und was man so benötigt finanzierst du von deinem einkommen und ersparten.

deinen lebensunterhalt bestreitest du aus dem geld, welches du verdienst. niemand sonst wird dir den unterhalt bestreiten. weder tun dies deine eltern, noch der staat.

zusteht dir was?: ein bett, nicht mal ein eigenes zimmer. weiterhin essen und ein paar klamotten pro jahreszeit - ausreichend für eine woche.

taschengeld, internet, eigenes handy, pc oder laptop steht dir jedenfalls nicht zu. das sind luxusleistungen die deine eltern zahlen können, aber nicht müssen, da sie nicht zwingend notwendig sind für dein überleben oder bestehen in der schule.

dein schlechtes verhältnis, liegt ja nicht nur an deiner mutter, sondern sicher begründet in deinem eigenen verhältnis. wenn du dich ständig gegen den strom bewegst, schläfst wo du willst und wie lange du willst, musst du dich nicht wundern, dass deine mutter dinstanziert und gefühlskalt wird. du hast nicht nur rechte, sondern auch pflichten: aufräumen, sauber machen, haushalt führen etc. weiterhin ist deine mutter nicht verfplichtet dir deine ration an frisch gewaschener kleidung hinzulegen, damit du sie wie in der wäscherei abholen kannst. es liegt also an dir zu leben mit der situation wie sie ist, bis irgendwann die tür für dich verschlossen bleibt, weil deine mutter dein ein und ausgehen wie im hotel nicht dulden muss oder du hältst dich an ihre regeln.

unterhalt wird geleistet bis du fertig bist mit der ausbildung. dies können deine eltern wählen wie sie wünschen und dieses passiert in form von naturalunterhalt seitens deiner mutter. oder du ziehst zu deinem vater, dann zahlt deine mutter.

- --->>>eines ist jedenfalls noch nicht in deine ohren gedrungen: ich hoffe du wendest es weise an, denn ich denke das auch das jugendamt darüber nicht gesprochen hat. da du 18 bist, kannst du von deinem vater einfordern, den unterhalt auf dein konto zahlen zu lassen. darüber verfügst dann nur du. davon zahlst du dann zu hause die kosten die für dich anfallen: mietanteil, stromanteil, lebensmittel, klamotten, kosmetika. dein einkommen ist im prinzip der betrag unterhalt von deinem vater plus kindergeld. summiere das und bringe die kosten in abzug. da deine mutter bereits das kindergeld einbehält, wird der betrag geringer.

geh weise mit der idee um, denn es kann die zerrütung zwischen dir und deiner mutter bedeuten und dich endgültig vor die tür befördern. ich glaube nicht, dass du vom unterhalt deines vaters und dem kindergeld in summe dein leben finanzieren kannst.

"dein schlechtes verhältnis, liegt ja nicht nur an deiner mutter, sondern sicher begründet in deinem eigenen verhältnis."

und das weißt du aus der Ferne? Es gibt genügen Fälle, woe Eltern sich einfach nur daneben benehmen zB auf Grund von psychsichen Problemen und Kinder die Konsequenzen dafür ertragen müssen.

"zusteht dir was?: [...] und ein paar klamotten pro jahreszeit"

Laut TE sind die ja nicht mal gegeben.

"und dich endgültig vor die tür befördern."

Das wäre perfekt für die TE, damit wäre die Mutter zu barunterhalt verpflichtet.

@RoseLilly

deine antwort ist wieder einmal falsch.

das kind ist 18. wie 18 jährige sind, ist in der regel vor jeder tür zu sehen. also liegt es auch in ihrem verhalten oder findest du normal, das sie kommt und geht wie sie denkt und längere zeit weg bleibt und dann irgendwann wieder auftaucht.

wenn das zusammenleben irgendwann für die mutter nicht mehr zumutbar ist, dann schiebt sie das kind vor der tür. das ist fatal für die te, da der unterhalt verwirkt ist. die mutter ist zu garnichts verpflichtet, außer den naturalunterhalt ihrer wahl. hält sich te nicht an die regeln, muss sie zusehen wo sie bleibt.

Du bekommst bis du 27 bist oder eine abgeschlossene Ausbildung / abgeschlossenes Studium hast Geld. Das müssen dir sogar deine Eltern zahlen. Ob das noch bezuschusst wird, weiß ich gar nicht.

Sie müssen dir eine angemessene Wohnung bezahlen (meine irgendwas von ca. 35 Quadratmetern Wohnfläche zu wissen?) und einen festgelegten Unterhalt.

Angenehm wird das alleine nicht, das sag ich dir. Viel Verantwortung, du musst deinen eigenen Haushalt "schmeißen" und viel Geld hast du auch nicht zur Verfügung.

Wende dich ans Jugendamt, lass dich beraten und entscheide dann gemeinsam mit denen.

LG Dua

Die 35 qm gelten für H4 bei Auszubildenden/Studenten ist jede Art von WG zimmer- Wohnheim ausreichend.

Die Eltern sind unterhaltspflichtig, das stimmt. Aber die Finanzierung einer Wohnung gehört nicht dazu. Die Eltern leisten Unterhalt, indem sie das Kind bei sich zu Hause wohnen lassen.

Damit komme ich klar bin sehr selbstständig für mein Alter war schon ganz früh immer alleine

@daniya020916

wenn du so selbständig bist, wie finanzierst du die wohnung? wovon die möbel, einzugsrenovierung, lebensmittel, kaution etc. du scheinst noch nicht ganz ausgebacken zu sein.

@daniya020916

wieso bist du selbständig, wenn du darauf angewiesen bist, dass deine Mutter mit zum Schuhekaufen fährt? Merkwürdig. Als ich 18 war, habe ich es mir verbeten, dass meine Mutter mitkam, weil die einen völlig anderen Geschmack hatte als ich.

diese antwort ist falsch. die zahl 27 ist eine fiktive deinerseits die du dir an den haaren herbeigezogen hast und die keine relevanz in der realität hat.

die eltern müssen unterhalt leisten bis zum ende der ausbildung und nur wenn das volljährige kind in ausbildung ist. wie sie den unterhalt leisten ist deren sache. hier wählen die eltern naturalunterhalt und der erfolgt in form von bett, etwas kleidung und essen.

wenn das kind also gegen den willen der eltern auszieht, muss es sich selbst finanzieren, da die eltern immer wieder auf das naturalangebot verweisen und zu mehr nicht verpflichtet sind und verpflichtet werden können.

somit ist deine antwort falsch und grober unsinn.

Wenn Du noch in der Ausbildung bist, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig und Du bekommst Kindergeld

Aua. Frage nicht gelesen und keine Ahnung vom Kindergeld.

@tinalisatina

Die Aussage bezüglich Kindergeld war aber korrekt

@Kirschkerze

Nö. Dazu ein Blick in die Gesetzestexte:
"Kindergeld erhalten in aller Regel die Eltern. Sie sind nach dem Gesetz die Anspruchsberechtigten. ..."

"Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause, befinden sich aber noch in einer (Erst-)Ausbildung oder sind arbeitsuchend, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. .... Auch dabei hilft ihnen das Kindergeld."

@Kirschkerze

nein die antwort zum thema kindergeld war falsch. ihr steht momentan bett, etwas klamotten und essen zu. mehr nicht. sie hat die pflicht den eltern im haushalt zu helfen, auch nicht erst seit heute. sie hat die pflicht sich an die regeln der eltern zu halten.

wenn sie das nicht tut, darf sie ausziehen und zusehen, wie sie sich finanziert. - die eltern stellen das kindergeld ein, das kind kann dann versuchen es per abzweigung zu beantragen. was macht es dann mit 190 euro im monat?

@scharrvogel

Wenn die Eltern ihr Kind rauswerfen und dieses noch nicht die Erstausbildung beendet hat, sind sie zur Zahlung des Barunterhalts verpflichtet.

@RoseLilly

nein das sind sie nicht. deine antwort ist schon wieder falsch. wenn das kind sich nicht an die regeln hält, dann ist unterhalt verwirkt. da sie kind einfach bei unterhaltsforderungen an die kinderzimmertür verweisen mit dem set regeln die die eltern aufstellen. hält es sich nicht dran muss sie eben mit den konsequenzen leben und sich allein finanzieren.

@scharrvogel

Nein, hat es nicht. Unterhaltspflicht besteht bis zum Beenden der ersten Ausbildung. Oder zeig mir den Gesetzestext in dem das Gegenteil steht. Ich bin gespannt.

@RoseLilly

unterhalt kann durch dummes verhalten verwirkt werden. wenn kind also auszieht weil es keinen bock mehr hat und sich eine erste eigene bude auf eltern-kosten finanzieren will, dann ist es schief gewickelt. der vater sagt: zieh zu mir, dann wäre mutti dran oder mutti sagt, es kann auch bei mir wohnen dann ist vati dran. aber wenn es in die eigene wohnung ziehen will ziehen beide eltern die schotten dicht und verweisen auf das kinderzimmer. das nennt sich unterhalt in naturalform.

wovon also will kind denn eine wohnung finanzieren? von luft und liebe.

deine antwort ist also schon wieder falsch. thematik unterhalt, unterhaltsverwirkung findest du in entsprechenden gesetzestexten und kommentierungen. warum hältst du dich nicht endlich raus aus sachen von dingen, von denen du keine ahnung hast.